Der Vorsitzende des Rates und frühere Vize-Regierungschef Bengt Westerberg begründete die Haltung des Gremiums vor allem mit den Perspektiven für die medizinische Forschung. Er sagte im Rundfunk: „Damit können weit verbreitete, schwere Krankheiten auf einer viel besseren Grundlage bekämpft werden.“
In der Stellungnahme hieß es, der Rat befürworte, dass Embryonen, die zu künstlicher Befruchtung erzeugt worden und dabei übrig geblieben sind, künftig bei der Forschung zum Einsatz kommen können sollten. Voraussetzung sei, dass vergleichbare Ergebnisse auf anderen Wegen nicht zu erreichen seien. Weitere Voraussetzung müsse das „informierte Einverständnis“ des Paares sein, von dem Ei und Sperma stammten.
Zum „therapeutischen Klonen“ meinte der Rat, es dürfe nach derzeitiger internationaler Gesetzeslage nicht erlaubt werden. Schweden solle sich aber um Ausnahmegenehmigung für die entsprechende Konvention des Europarates bemühen. Mit ihr wird die Erzeugung von Stammzellen ausschließlich zu Forschungszwecken verboten. Die Forschung mit dem Ziel, Stammzellen mit identischem Erbgut des Patienten künstlich zu erzeugen, nannte der Rat „ethisch verantwortbar“. Beim so genannten therapeutischen Klonen wird das Erbgut eines Menschen in eine entkernte Eizelle eingebracht. Ziel ist es, aus dem entstandenem Embryo Stammzellen zu gewinnen und daraus neues Gewebe zu züchten.