Der Übergang zwischen Belästigungen und Gesundheitsgefahren ist fließend. Schon bei Lärm von 60 Dezibel am Tag und 50 Dezibel in der Nacht können gesundheitliche Schäden auftreten. Medizinische Untersuchungen belegen, dass ab 65 Dezibel tagsüber oder 55 Dezibel nachts ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen besteht. Zum Vergleich: Ein ruhiges Wohnviertel kommt nachts auf Werte von rund 40 Dezibel. Eine startende Propellermaschine kann bis zu 120 Dezibel erreichen. Zwar sind die Flugzeuge dank moderner Technik in den letzten 30 Jahren immer leiser geworden. Zugleich nahm die Zahl der Flugbewegungen aber erheblich zu. Allein am Flughafen Frankfurt haben sich Start und Landungen seit den 70er Jahren mehr als verdoppelt.
„Äußerst gestört und belästigt“ durch Fluglärm fühlten sich im Jahr 2000 3,2 Prozent der Bevölkerung. Weitere 12 Prozent gaben an, stark bis mittelmäßig gestört zu sein. Doch Abhilfe ist noch nicht in Sicht. Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm stellt in seiner derzeitigen Fassung nicht einmal den Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen sicher, so das Umweltbundesamt. Es stammt noch aus dem Jahr 1971 und sollte eigentlich novelliert werden. Umwelt- und Verkehrsministerium konnten sich bislang über die Details nicht einigen.
Die Studie „Fluglärmwirkungen“ lässt sich auf den Webseiten des Umweltbundesamts herunterladen.
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