Zur besonders umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) hat sich Schröder nach eigenen Worten noch «kein Urteil» gebildet, «dass ich als abschließend ansehen würde». Bei dieser Methode werden im Labor gezeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Genschäden untersucht und gegebenenfalls vernichtet. Nach der aktuellen Rechtsauslegung ist ein Gentest bei einem Embryo im Mutterleib in Deutschland statthaft, nicht aber bei im Reagenzglas erzeugten Embryonen. In den Niederlanden und in Großbritannien bestehen diese rechtlichen Probleme nicht.
Der dem Ethikrat angehörende evangelische Bischof von Berlin- Brandenburg, Wolfgang Huber, sprach sich im Südwestrundfunk Baden- Baden dafür aus, Gesellschaft und Gesetzgeber bei der Auswahl der sich aus Genforschung und Biotechnologie ergebenden Möglichkeiten zu helfen. Es könne nicht darum gehen, den Fortschritt zu blockieren. Menschliches Leben dürfe allerdings nicht «Mittel zum Zweck» werden.
Unterdessen wollte am Donnerstag in Bonn die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zu erneuten Beratungen über die therapeutische Nutzung so genannter embryonaler Stammzellen zusammenkommen. DFG-Präsident Ernst-Ludwig Winnacker wollte noch am Abend entsprechende Empfehlungen vorstellen. Die DFG berät Regierung und Bundestag in strittigen wissenschaftlichen Fragen und hatte bislang keinen Anlass zu einer Änderung der Gesetzeslage bei der Genforschung gesehen.