Die vorgeburtliche Diagnostik (Präimplantationsdiagnostik/PID) solle jedoch zum Zweck des Erkennens schwerer Erbkrankheiten oder Behinderungen zulässig sein. Ein „vorsichtiges Ja“ vertrete die Gesellschaft auch bei der möglichen therapeutischen Nutzung von nach der künstlichen Befruchtung entstandenen überzähligen Embryonen, sagte Niemitz. Dies sei besser, als sie zu „entsorgen“. In jedem Fall dürfe dies jedoch nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Mutter geschehen.
Strikt wendet sich die Gesellschaft gegen die Züchtung von erbidentischen Embryonen als Spender von Stammzellen für die Behandlung eines Patienten. Damit würden Embryonen gewissermaßen als lebendes Medikament gezüchtet und dann getötet. Dieser Art des Klonens von Menschen müsse gesetzlich ein Riegel vorgeschoben werden. Die embryonale Problematik lasse sich ohnehin bald durch intensive Forschung mittels der Stammzellengewinnung aus „erwachsenen“ und Kinder-Zellen umgehen, glaubt Niemitz.
Nach der biologischen Definition beginnt nach Ansicht der Anthropologen menschliches Leben mit der Verschmelzung von Eizelle und Spermium. Alle weitere Diskussionen über den Schutz von Embryonen sollten von diesem Standpunkt ausgehen. Da eine Abtreibung unter dieser Prämisse die Tötung menschlichen Lebens sei, von der Gesellschaft aber straffrei gestellt wurde, seien ähnliche Regelungen auch für Embryonen außerhalb des Mutterleibes denkbar, heißt es in einer Erklärung des Vorstandes. Die breite Öffentlichkeit müsse über die Bedingungen und Ausnahmen für das Töten von Embryonen aber noch ausführlich und mit hoher Verantwortlichkeit diskutieren, betonte Niemitz.
dpa