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Europäische Patentamt bestätigt Patent auf gentechnisch veränderte Pflanzen

Geschichte|Archäologie Gesellschaft|Psychologie

Europäische Patentamt bestätigt Patent auf gentechnisch veränderte Pflanzen
Das Europäische Patentamt (EPA) hat ein umstrittenes Patent auf gentechnisch veränderte Pflanzen bestätigt, die gegen ein bestimmtes Unkrautvernichtungsmittel resistent sind. Nach einer öffentlichen Verhandlung wies die Behörde in München am Mittwoch die Einwände gegen das bereits 1993 erteilte Patent zurück. Christoph Then von der Umweltschutzorganisation Greenpeace zeigte sich enttäuscht und forderte eine gesetzliches Verbot von Patenten auf Leben und somit auch auf Saatgut, Pflanzen und deren Gene.

Inhaber des Patents EP 275957 ist die Firma AgrEvo, eine Tochter des europäischen Chemie-Giganten Aventis (Straßburg). Bei dem Patent geht es nach Greenpeace-Angaben um ein Gen, mit dem Pflanzen gegen das von demselben Konzern hergestellte Unkrautvernichtungsmittel Basta resistent gemacht werden. Das aus Bakterien isolierte Gen komme in der Natur vor und sei mit bekannten Methoden isoliert worden, so dass von einer patentfähigen Erfindung keine Rede sein könne, sagte Then. Die Experten des Patentinhabers dagegen betonten, es handele sich um ein modifiziertes Gen, das in dieser Form nicht in der Natur vorkomme.

Das Patent verstoße gegen das Europäische Patentübereinkommen, das die Patentierung von Pflanzensorten verbiete, erklärte Then in der Verhandlung. Dem hielten die Patentinhaber entgegen, dass sich das Patent nicht auf eine einzelne Pflanzensorte beziehe, sondern die Resistenz in eine Reihe von Nutzpflanzen wie Mais, Bohnen oder Tomaten „eingebaut“ werden könne. Auch die Experten des Europäischen Patentamts machten bereits in der Verhandlung deutlich, dass ein Patent auch einzelne Pflanzensorten umfassen könne, es jedoch nicht einen Patentanspruch auf eine bestimmte Pflanzensorte insgesamt erheben dürfe. Mit der Entscheidung habe das Patentamt wieder einmal bestätigt, dass es zu einer wirksamen Selbstkontrolle nicht in der Lage sei, erklärte Then. Nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe werde man weitere rechtliche Schritte prüfen.

Die Behörde befasst sich an diesem Donnerstag in einer weiteren mündlichen Verhandlung mit Einwänden gegen das Patent auf die so genannte Anti-Matsch-Tomate „Flavr Savr“. Dieses Patent war bereits 1994 vom EPA an die inzwischen zum US-Agrarkonzern Monsanto gehörende Firma Calgene erteilt worden.

Oft geäußerte Befürchtungen von Umweltschützern, gentechnisch veränderte Pflanzen könnten sich über ihre Anbaugebiete hinaus durch natürlichen Samenaustrag in der freien Natur massiv ausbreiten und so als neue „Super-Unkräuter“ wild lebende Pflanzen verdrängen, sind nach einer neuen Studie offenbar unbegründet. Britische Forscher fanden in einer zehnjährigen Studie heraus, dass zumindest einige der derzeit bedeutenden gentechnisch veränderten Kulturpflanzen sich in der freien Natur nicht besser als andere Sorten verbreiten. Die Studie wurde in der Fachzeitschrift „Nature“ (Bd. 409, S. 682) vom Donnerstag vorgestellt.

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dpa

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Be|weis|auf|nah|me  〈f. 19; Rechtsw.〉 Benutzung, Sichtung der zusammengetragenen Beweise in der Verhandlung

Ren|tier|flech|te  〈f. 19; unz.; Bot.〉 Strauchflechte der nördl. Tundren, Hauptnahrung des Rens: Cladonia rangiferina

Lein|kraut  〈n. 12u; unz.; Bot.〉 Angehöriges einer Gattung der Rachenblütler mit gespornten Blüten: Linaria; Sy Flachskraut … mehr

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