Kommissionsmitglieder gingen davon aus, das der Bundestag den Empfehlungen der Enquete-Kommission folgt, schreibt die Zeitung. In diesem Fall ergäben sich für die Bundesregierung gravierende Probleme, weil eine Nichtbeachtung der EU-Biopatentrichtlinie eine Klage aus Brüssel nach sich ziehen könnte.
Hauptstreitpunkt sei die Frage, ob lebende Systeme wie Gene oder Gensequenzen patentierbar sind. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder halte dies aus Grundrechtsfragen und ethisch für problematisch. Sie befürchte, das Biopatente der Anfang der kommerziellen Nutzung auch menschlichen Erbgutes seien. Das Bundesjustizministerium vertrete dagegen die Auffassung, das restriktive deutsche Embryonenschutzgesetz und das europäische Patentrecht schließe einen Missbrauch fragwürdiger Patente aus.