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Geschickte Regie von Greenpeace lenkt Aufmerksamkeit auf Gen-Patente

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Geschickte Regie von Greenpeace lenkt Aufmerksamkeit auf Gen-Patente
Der Schachzug der Umweltschutzorganisation Greenpeace war so geschickt eingefädelt, dass sich der sonst eher zurückhaltende Präsident des Europäischen Patentamtes (EPA), Ingo Kober, zu einer längeren Ausführung veranlasst sah. Greenpeace hatte pünktlich zum Beginn einer diplomatischen Konferenz über die Revision des europäischen Patentsystems der Öffentlichkeit ein Patent auf ein Mischwesen zwischen Mensch und Tier (Chimäre) präsentiert und damit die geplante rein verfahrenstechnische Konferenz politisiert.

Kober ließ seinen Respekt für diese gelungene Greenpeace-Strategie anklingen, wenngleich er alle Vorwürfe „schlicht und ergreifend Quatsch“ nannte. Er verwies darauf, dass alle Verfahrensunterlagen bei einer Patentierung jederzeit jedem einsehbar seien. Zum Inhalt des Patents wollte er nichts sagen. Kober ergänzte aber, er akzeptiere unterschiedliche Auffassungen, was bei einer Patentvergabe ethisch vertretbar sei. Das müssten aber die nationalen Regierungen als Gesetzgeber regeln, nicht die Prüfer des Europäischen Patentamtes. Die würden nach „bestem Wissen und Gewissen“ arbeiten, wobei auch Fehler nicht auszuschließen seien.

Die Führungselite des Patentamtes zog sich auf einen rein juristischen Standpunkt zurück, den Ulrich Schatz, EPA-Vizepräsident, so skizzierte: Die Patenterteilung sei nicht gleichzeitig eine Genehmigung zur Vermarktung. Ein erteiltes Patent stelle lediglich einen Nutzungsausschluss für andere dar. „Wir sind nicht die Institution, die Technologie zulässt“, sagte er. Zwar sei der Patentprüfer gehalten, einen möglichen Verstoß gegen die Öffentliche Ordnung oder guten Sitten in seine Überlegungen einzubeziehen, aber das sei bei 20 Mitgliedsländern nicht einfach. Dies könne erst im Patentzulassungsverfahren nach der Patenterteilung erfolgen. Eine ethische Beurteilung schon bei der Patentbewilligung sei „besonders schwierig“.

Genau an dieser Stelle setzen die Gegner der „Patentierung von Leben“ an. Es sei eben die besonders „schwere Verantwortung“ der Patentprüfer, gerade ethische Kriterien zu berücksichtigen. Sie werfen dem EPA vor, unkontrolliert, eigenmächtig und sogar widerrechtlich Patente auf Leben zu vergeben und dabei willfährige Verbündete der Industrie zu sein. Seit Jahren würden Patente auf menschliche Gene, Organe und sogar menschliche Embryonen erteilt, was Greenpeace im letzteren Fall im Februar aufgedeckt hatte.

In allen diesen Fällen zog sich das EPA mit seiner Leitung stets auf die Position zurück, Verstöße oder Missstände könnten ja durch Widersprüche gegen die Patente aufgedeckt und korrigiert werden. Dass das Amt sich dabei aber de facto selbst kontrolliert, zeigt das seit 1995 anhängige und immer noch nicht abgeschlossene Widerspruchsverfahren zur umstrittenen Harvard-Krebsmaus. Grund dafür ist eine interne Umbesetzung der EPA-eigenen Einspruchabteilung vom Mai. Das Patent selbst war bereits im Jahr 1992 erteilt worden. Bis heute liegt keine Entscheidung vor, ob die Krebsmaus zurecht patentrechtlich geschützt wurde oder nicht.

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