Die Krankenkassen sind nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel nicht dazu verpflichtet, die Kosten für eine so genannte Hippotherapie zu übernehmen. Eine solche Reittherapie bekommen in Deutschland jährlich bis zu 100000 Patienten verordnet. Sie soll vor allem den Gleichgewichts- und Bewegungssinn fördern sowie die Rücken- und Rumpfmuskulatur stärken. Auf Kostenerstattung hatte ein an Armen und Beinen gelähmter Mann geklagt, der jährlich etwa 770 Euro für die Behandlung bezahlen muss. Als Alternative kämen für ihn nur starke Schmerzmittel in Betracht. Den Richtern fehlten jedoch die Beweise dafür, dass die Hippotherapie wirksam sei.
AZ: B1 KR36/00R
Ulrich Fricke