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Gefährliche Zeugen

Allgemein

Gefährliche Zeugen
Der Augenzeuge eines Verbrechens ist für den Richter oft der schlechteste Zeuge. Denn die Erinnerung betrügt sich selbst. Psychologen wollen dem Manko abhelfen.

Das Gefängnis schien Christos Orfanidis so gut wie sicher. Das Amtsgericht verurteilte den in Frankfurt lebenden Griechen im Dezember 1997 wegen bewaffneten Überfalls auf einen Supermarkt zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsentzug. Die mit einer Waffe bedrohte Kassiererin und mehrere Kollegen hatten ihn angeblich wiedererkannt und dies auch bei zwei weiteren Gerichtsverhandlungen bekräftigt: „Ich erkenne ihn auch heute wieder.“ Die Kassiererin hatte den Täter ursprünglich als 1,90 groß und von dunkler Gesichtsfarbe beschrieben. Orfanidis war einen Kopf kleiner und hellhäutig – das irritierte die Frau nicht im Geringsten. Dann kam die Wende: Der Markt wurde noch einmal überfallen, und diesmal wurde der Junkie Hakki S. geschnappt. Auf ihn passte die ursprüngliche Zeugenbeschreibung genau. Das Frankfurter Landgericht sprach im Frühjahr 2000 Orfanidis frei. „ Es war ein Riesenglück, dass der wahre Täter noch einmal zugeschlagen hat“, kommentiert Adam Rosenberg, der Verteidiger des Griechen, „sonst wäre Orfanidis wohl endgültig verurteilt worden.“ Falsches Wiedererkennen wird Unschuldigen häufig zum Verhängnis. 1996 stellte das US-Justizministerium die Fälle von – meist wegen Sexualdelikten – Verurteilten zusammen, deren Unschuld nachträglich durch DNA-Analysen bewiesen wurde. Die im Jahr 2000 von dem amerikanischen Jura-Professor Barry Scheck ergänzte Sammlung führt zu einem erschütternden Fazit: Von den 62 Verurteilten waren 52 von insgesamt 77 Zeugen fälschlich identifiziert worden. Trotz solch niederschmetternder Erfahrungen verlassen sich Gerichte so sehr auf vermeintliche Wiedererkennungen, dass Experten von einer „Tyrannei des Augenzeugen“ sprechen. Selbst wenn es nur einen Zeugen gibt, verurteilen amerikanische Geschworene in neun von zehn Fällen, „ sogar dann, wenn überwältigende Indizien dafür sprechen, dass der Angeklagte nicht der Täter sein kann“, so die kalifornischen Gerichtsgutachter Lyn und Ralph Norman Haber. Das ist in deutschen Gerichtsverfahren nicht viel anders. „Der Zeuge ist das schlechteste Beweismittel“, zitiert Orfanidis-Verteidiger Rosenberg die gängige Juristenerfahrung. So pauschal sehen das selbst psychologische Lehrbücher. Doch die Botschaft „Augenzeugen sind unverlässlich“ ist „irreführend“. Dieses Urteil fällte ein Team von Psychologen im Fachblatt „American Psychologist“, das sich auf Zeugenaussagen spezialisiert hat. Im Prinzip ist das menschliche Gedächtnis zu großen Leistungen fähig. In Experimenten erkannten Versuchspersonen Gesichter selbst nach vier Monaten fast genauso gut wieder wie unmittelbar nach dem Kontakt. Doch das Gedächtnis lässt sich leicht in die Irre führen. Denn entgegen der landläufigen Meinung arbeitet es nicht wie ein Videorekorder, der alles Aufgezeichnete so lange getreulich wiedergibt, bis es gelöscht wird. Im Gegenteil: Das Gedächtnis puzzelt sich sein Bild von der Vergangenheit aus bruchstückhaften Erinnerungen, allgemeinem Wissen und mehr oder weniger plausiblen Hypothesen ständig neu zusammen.

„Aus ein paar eingespeicherten Knochenstücken“, resümiert der Denkpsychologe Ulric Neisser, „erinnern wir einen Dinosaurier.“ Und so wie ein Paläontologe mit einer falschen Theorie leicht einen Saurier zusammensetzt, der nie gelebt hat, konstruiert das Gedächtnis falsche Erinnerungen, wenn sein Besitzer unrichtigen Überzeugungen anhängt oder in die Irre geführt wird. Stefan Schulz-Hardt von der Universität München und Günter Köhnken von der Universität Kiel demonstrierten das jüngst besonders drastisch. Sie zeigten Videoaufnahmen aus einer ganz normalen Turnstunde mit Kindergartenkindern und fragten die Versuchspersonen hinterher, ob sie bei dem Turnlehrer sexuell getönte Verhaltensweisen beobachtet hätten. In Wirklichkeit gab es keine solchen Hinweise. Doch wenn den Zuschauern nach der Vorführung gesagt wurde, der Lehrer sei wegen Kindesmissbrauch angeklagt, behauptete über die Hälfte, Verdächtiges gesehen zu haben. Wie leicht sich das Gedächtnis beeinflussen lässt, zeigen auch die Ermittlungen nach dem Bombenanschlag in Oklahoma City 1995, bei dem 68 Menschen starben und über 600 verletzt wurden. Die heißeste Spur begann bei der Firma, die den Laster vermietet hatte, der später – mit Sprengstoff voll gepackt – das Regierungsgebäude zerstörte. Drei Angestellte hatten den Mieter gesehen. Das FBI taufte ihn John Doe I. Zunächst wollte nur einer, der Mechaniker Tom Kessinger, auch einen Begleiter gesehen haben, hinfort gesucht als John Doe II. John Doe I wurde mit Hilfe eines Phantombilds gefunden und als Timothy McVeigh identifiziert. Vergangenen Sommer wurde er hingerichtet. Was aber war mit John Doe II? Die beiden anderen Zeugen erinnerten sich ursprünglich nicht an ihn, erst nach Kessingers Aussage meinten auch sie, einen solchen Mann gesehen zu haben. Doch trotz Großfahndung wurde er bis heute nicht entdeckt. Hat sich Kessinger getäuscht und den beiden anderen eine falsche Erinnerung eingeredet? Der Psychologe Daniel Wright und zwei Mitarbeiter von der Universität Bristol prüften in einem Experiment, ob so etwas möglich ist. Sie präsentierten Studenten eine Fotoserie, auf der eine Frau den Geldbeutel eines Billardspielers stiehlt. Das entscheidende Bild zeigt, wie sie vorher am Eingang des Saals herumlungert. Eine Versuchsperson sah ein Foto mit einem Begleiter, die andere ohne. Hinterher wurden beide gemeinsam befragt, wobei sie im Glauben gelassen wurden, sie hätten dieselben Bilder gesehen. Und tatsächlich: 19 von 20 Paaren gaben die gleiche Täterzahl zu Protokoll. Fast immer fiel also einer der beiden Zeugen um, obwohl die Szene leicht zu merken war und vor der mündlichen Befragung auf einem Fragebogen kaum jemand eine falsche Angabe gemacht hatte. Sich mit anderen Zeugen zu unterhalten, kann das Gedächtnis also beeinflussen – und die Angestellten der Autovermietung im Oklahoma-Fall hatten ihre Erinnerungen ausgetauscht. Natürlich beweist das nicht, das John Doe II nicht doch irgendwo frei herumläuft, obwohl auch McVeigh seine Existenz immer bestritten hat. Es lässt sich nicht verhindern, dass Zeugen miteinander reden und so ihre Erinnerungen trüben. Aber die Polizei könnte zumindest vermeiden, die menschlichen Beweismittel selbst zu ruinieren. Das aber geschieht häufig. Einen eklatanten Polizeifehler schlug der Bundesgerichtshof (BGH) vor fünf Jahren dem Landgericht Hanau und den dortigen Ermittlern um die Ohren: Eine Zeugin sah einen Bankräuber, kurz bevor er seine Wollmütze über das Gesicht zog und eine Sparkassen-Filiale überfiel. In Erinnerung blieben ihr vor allem seine „schönen Augen“. Folglich hätte die Polizei lauter Bilder von Männern mit schönen Augen vorlegen müssen, als die Zeugin den Täter aus einer Fotoserie identifizieren sollte. Stattdessen hatte der Beamte auf einen ähnlichen Haaransatz geachtet, obwohl die Zeugin den wegen der Wollmütze gar nicht hatte sehen können. Neben diesem offensichtlichen Patzer beging die Polizei aber auch subtile Fehler. So war das Foto des Verdächtigen etwas größer als das der Vergleichspersonen, was die Zeugin „unbewusst beeinflusst“ haben könnte, wie der BGH urteilte. Die psychologische Forschung weiß: Wenn ein Zeuge einmal jemanden auf einem Bild erkannt zu haben glaubt und das auch noch kundgetan hat, dann bleibt er meist bei dieser Entscheidung – selbst wenn sie falsch ist. In einem Experiment hielten 78 Prozent an der genannten – verkehrten – Person fest. „ Der Beweiswert eines Wiedererkennens ist damit unwiderruflich verloren“, warnt der Kieler Psychologieprofessor Günter Köhnken. Seit einigen Jahren zeigen die Dozenten der Polizeihochschule im baden-württembergischen Villingen-Schwenningen den Polizei-Studenten Videos, auf denen in authentischen Gegenüberstellungen festgehalten wurde, wie ein Zeuge unter mehreren Vergleichspersonen den Täter zu erkennen versucht. Genau das sollten die Polizei- Studenten beim Anschauen der Videos auch versuchen. Dabei könnten sie eigentlich nur Zufallstreffer landen, da sie die Tat nicht beobachtet und keine der aufgestellten Personen je gesehen hatten. Trotzdem tippten die Video-Betrachter zu 90 Prozent auf den Verdächtigen. Mitunter war leicht zu sehen, warum. Einmal hatte der Verdächtige als Einziger noch Kratzer von der Festnahme im Gesicht. Bei einer anderen Videosequenz war nur der Verdächtige mit einem Brillanten im Ohr geschmückt. Und bei einer Dritten rückten alle anderen Personen zentimeterweise von dem mutmaßlichen Täter ab. Bei sämtlichen Videos tippten die Polizei-Studenten überzufällig häufig auf den Verdächtigen – die Gegenüberstellungen „hatten alle ihre Macken“, so Kriminaldirektor und Dozent Alexander Pick. Das übliche Verfahren mit nebeneinander aufgestellten Vergleichspersonen ist schon im Ansatz verkehrt. Selbst wenn der Täter gar nicht dabei ist, behaupten 51 Prozent der Augenzeugen, sie hätten ihn erkannt – sie tippen meist auf den Kandidaten, der ihrer Erinnerung vom Täter am nächsten kommt. Dieser Übereifer lässt sich durch eine simple Änderung stoppen, ausgeklügelt von den Psychologen Gary Wells (Iowa State University) und Rod Lindsay (Queen’s University im kanadischen Kingston): Bei der so genannten sequenziellen Gegenüberstellung bekommen die Zeugen nicht alle Kandidaten auf einmal präsentiert, sondern einen nach dem anderen – und jedes Mal müssen sie sofort sagen, ob dies der Täter ist. Das zwingt sie zum „absoluten Urteil“: Das war der Mann! So wird das relative Urteil – nach der Devise: Wer sieht dem Täter am ähnlichsten? – vereitelt. Laut einer Untersuchung lässt sich die Zahl der falschen Identifikationen so immerhin auf 28 Prozent drücken. Nach jahrelanger Lobbyarbeit brachten die amerikanischen Psychologen das Justizministerium dazu, die sequenzielle Gegenüberstellung in seiner Anleitung zum Umgang mit Zeugen lobend zu erwähnen. Auch in Deutschland stellt sich die Polizei langsam um. Die Polizeihochschule Villingen-Schwenningen plädiert für das sequenzielle Verfahren, wobei sie die Video-Gegenüberstellungen favorisiert. Bei denen steht der Zeuge dem Verdächtigen nebst Vergleichspersonen nicht direkt oder hinter einem Spiegel gegenüber, sondern sieht sie nacheinander in kurzen Videofilmen. Das hat Vorteile: Die Täter werden auf Videos einer englischen Untersuchung zufolge besser wiedererkannt als live, offenbar, weil die Zeugen sich so besser auf das Gesicht konzentrieren können. Opfer müssen sich nicht wieder in die Nähe des Täters begeben, weshalb sie seltener absagen: Nach englischen Erfahrungen verweigern sich nur fünf Prozent, vorher war es die Hälfte. Täter können die Gegenüberstellungen nicht durch auffälliges Verhalten platzen lassen, was zum Beispiel deutsche Terroristen gerne taten. Die Polizei muss nicht für jeden Zeugen alle Beteiligten erneut zusammentrommeln. Die Kassetten können in andere Städte geschickt und Zeugen dort gezeigt werden. Das Landeskriminalamt von Schleswig-Holstein hat seine Lehren aus derlei Untersuchungen gezogen und empfiehlt Gegenüberstellungen per Video, die alte Methode bleibt jedoch erlaubt. Konsequenter regelten die norddeutschen Kripomänner, wie Fotos von Verdächtigen und Vergleichspersonen Zeugen vorzulegen sind: Sie schrieben die sequenzielle Methode zwingend vor. Ein kleiner Triumph der Zeugenforschung.

Kompakt

Falsches Wiedererkennen wird Unschuldigen oft zum Verhängnis. Der Polizei unterlaufen bei Gegenüberstellungen gravierende Fehler. Ein neues Verfahren soll die Aussage von Augenzeugen sicherer machen.

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Jochen Paulus

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