In dem Maße, wie der Sport in der Freizeitgesellschaft an Bedeutung gewinnt, nehmen die juristischen Probleme zu – sei es wegen der Umwelt beim Bau neuer Stadien oder bei der Frage, wann und wie die Polizei vorbeugend gegen alkoholisierte Fans vorgehen darf. Die Athleten begnügen sich oft nicht mehr mit den Urteilen der Sportgerichte, sondern klagen zivil, wenn sie sich etwa in Dopingfragen ungerecht behandelt fühlen oder nach einem Foul auf dem Fußballplatz von einem Kontrahenten Schmerzensgeld verlangen.
Wolfgang Schild, Jurist und Philosoph, ist Gründungsmitglied des „Konstanzer Arbeitskreises für Sportrecht“. Ihn beschäftigen Fragen wie die, ob ein Schiedsrichter einen Spieler, der ihn „schwarze Sau“ nennt, nur vom Platz stellen darf, oder ob er ihn wegen Beleidigung verklagen kann. Diskussionen hat Schild mit seiner Ansicht zu Auseinandersetzungen unter Fans ausgelöst. Er meint, daß bestimmte gewalttätige Handlungen straffrei bleiben sollten. Der Fahnenraub zwischen den Anhängern zweier Vereine etwa sei als Ritual anzusehen und nicht als „gewalttätige Aneignung fremden Eigentums“. Für solche Streitpunkte gibt es noch keine Paragraphen, hier sind die Juristen auf Experimente angewiesen – Versuch und Irrtum müssen klären, welche Ansichten sich im Rechtssystem durchsetzen lassen.
Wolfgang Schild