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Urteil im Frühchenstreit

Allgemein

Urteil im Frühchenstreit

Ab 1. Januar 2011 dürfen nur noch solche Kliniken Frühgeborene unter 1250 Gramm aufnehmen, die pro Jahr mehr als 30 Kinder mit diesem Gewicht versorgen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach dreijährigem Streit im Juni 2010 entschieden. Die Zahl der Krankenhäuser, die frühe Frühchen betreuen dürfen, halbiert sich damit von 128 auf 64. Hintergrund der Entscheidung ist eine Kosten-Nutzen-Analyse der neonatologischen Versorgung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen in Köln. Es hatte zehn Beobachtungsstudien auf die Überlebensrate der frühen Frühchen hin ausgewertet. Je mehr Babys eine Klinik im Jahr versorgte, desto besser die Ergebnisse, resümierte das Institut, räumte aber ein, dass sich kein einheit-liches Bild ergeben habe.

Die Entscheidung wird von der Deutschen Kinderhilfe und auch von Patienten- und Kassenvertretern begrüßt. Die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte sie bis zuletzt abzuwenden versucht und die wissenschaftliche Basis angezweifelt. Nachteilig ist: In einigen Regionen Deutschlands kann es aufgrund der Vorgabe nun zu Anfahrtswegen von über 100 Kilometern kommen. Da man Babytransporte aufgrund der Gefahr von Hirnblutungen möglichst vermeidet, sollte die Schwangere rechtzeitig in die Spezialklinik gebracht werden, was bei einer plötzlichen Frühgeburt kaum zu bewerkstelligen ist.

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