Wenn ein Schüler während einer Klassenfahrt aus dem Pensionsfenster fällt, kann er Ansprüche an die gesetzliche Unfallversicherung stellen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Ein 17jähriger Schüler hatte versucht, durch das Fenster seines Zimmers in das Mädchenzimmer nebenan zu klettern. Dabei stürzte er drei Stockwerke in die Tiefe und verletzte sich schwer. Die Versicherung weigerte sich, für die Folgen aufzukommen. Das BGH sah den Unfall jedoch als Folge eines für 17jährige Schüler typischen gruppendynamischen Prozesses. Er gehöre damit in den Verantwortungsbereich der Schule, und hier greife der gesetzliche Unfallschutz. AZ: B 2 U 40/99 R
Ulrich Fricke