Ein Kind hat unter Umständen Anspruch auf eine Rente vom Staat, urteilte das Bundessozialgericht. Es gab den Eltern eines neunjährigen Jungen Recht, die gegen das Versorgungsamt geklagt hatten. Ein Zehnjähriger hatte dem Jüngeren einen angezündeten Feuerwerkskörper in die Hosentasche gesteckt. Der entzündete andere Knallkörper – das linke Bein des Kindes erlitt schwere Brandwunden.
Das Versorgungsamt stufte den Vorfall als fahrlässige Körperverletzung ein, ohne Anspruch auf Rente. Die Kasseler Richter sahen in dem Neunjährigen aber das „Opfer einer Gewalttat“ – auch wenn der Täter nicht schuldfähig gewesen sei. (AZ: B9VG7/97R)
Nicola Siegmund-Schultze