Anzeige
1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite »

medinfo Recht: Teurer Heimflug

Allgemein

medinfo Recht: Teurer Heimflug

Wer im Urlaub krank wird und nach Hause fliegt, um sich ärztlich versorgen zu lassen, muß für den Rücktransport selbst zahlen. Die gesetzlichen Kassen brauchen die Kosten nicht zu übernehmen, entschied das Bundessozialgericht in Kassel. In dem Musterfall hatte eine Urlauberin geklagt, die sich bei einem Verkehrsunfall auf der Insel Samos am Kopf verletzt hatte. Die griechischen Ärzte rieten ihr zurückzufliegen, um sich zu Hause weiterbehandeln zu lassen. 31000 Mark mußte die Patientin für den Flug bis Hamburg bezahlen, den Weg von dort bis in die Klinik übernahm dann ihre Kasse. (AZ: B1Kr1/98)

Nicola Siegmund-Schultze

Anzeige

Wissenschaftsjournalist Tim Schröder im Gespräch mit Forscherinnen und Forschern zu Fragen, die uns bewegen:

  • Wie kann die Wissenschaft helfen, die Herausforderungen unserer Zeit zu meistern?
  • Was werden die nächsten großen Innovationen?
  • Was gibt es auf der Erde und im Universum noch zu entdecken?

Hören Sie hier die aktuelle Episode:

Aktueller Buchtipp

Sonderpublikation in Zusammenarbeit  mit der Baden-Württemberg Stiftung
Jetzt ist morgen
Wie Forscher aus dem Südwesten die digitale Zukunft gestalten

Wissenschaftslexikon

♦ Elek|tro|mo|bil  〈n. 11〉 durch Akkumulatoren betriebenes Fahrzeug; Sy Elektrofahrzeug … mehr

Sa|ba|dil|le  〈f. 19; Bot.〉 Angehörige einer Gattung der Liliengewächse mit zwiebelförmiger Knolle, grasähnlichen Blättern u. langen, mit Blüten besetzten Ähren, deren Samen ein Läusebekämpfungsmittel liefern: Sabadilla [<span. cebadilla, … mehr

Na|sen|spray  〈[–spre:] n. 15; Pharm.〉 flüssiges Arzneimittel, das mittels einer mit einem besonderen Luftventil u. einem in das Nasenloch passenden Ansatzstück versehenen Arzneiflasche tief in die Nasenhöhle gesprüht wird

» im Lexikon stöbern
Anzeige
Anzeige
Anzeige