Wer im Urlaub krank wird und nach Hause fliegt, um sich ärztlich versorgen zu lassen, muß für den Rücktransport selbst zahlen. Die gesetzlichen Kassen brauchen die Kosten nicht zu übernehmen, entschied das Bundessozialgericht in Kassel. In dem Musterfall hatte eine Urlauberin geklagt, die sich bei einem Verkehrsunfall auf der Insel Samos am Kopf verletzt hatte. Die griechischen Ärzte rieten ihr zurückzufliegen, um sich zu Hause weiterbehandeln zu lassen. 31000 Mark mußte die Patientin für den Flug bis Hamburg bezahlen, den Weg von dort bis in die Klinik übernahm dann ihre Kasse. (AZ: B1Kr1/98)
Nicola Siegmund-Schultze