Zunge, Augenbraue oder Brustwarze mit Metallsteckern zu schmücken – zu piercen – wurde bislang als Dienstleistung angesehen. Wenn dabei aber Schmerzmittel eingesetzt werden, wird daraus die „Ausübung eines Heilberufs“. Und das dürfen nur Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker. So entschied das Verwaltungsgericht Gießen. Damit erschließt sich für Ärzte eine neue Einkommensquelle. Die Piercing-Geräte können sie sicher billig aus den beklagten Schönheitsstudios und Tattoo-Läden übernehmen.
Ulrich Fricke
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