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„Die andere Medizin“ hrsg. v. Stiftung Warentest

Allgemein

„Die andere Medizin“ hrsg. v. Stiftung Warentest
Was ist dran an der Alternativ-Medizin? Die Stiftung Warentest hat die „sanften“ Heilmethoden unter die Lupe genommen. Teils zu unkritisch, wie der Medizin-Journalist Dr. Jürgen-Peter Stössel meint.

Nach jüngsten Erhebungen halten neun von zehn Deutschen zur Schulmedizin alternative Heilmethoden für sinnvoll. Über die Hälfte sieht darin sogar oft eine bessere Möglichkeit – trotz der von 73 Prozent vertretenen Ansicht, solche Therapien seien „wissenschaftlich weniger abgesichert“.

Angesichts dieses Trends verspricht das von der Stiftung Warentest herausgegebene Handbuch „Die andere Medizin“ eine Orientierungshilfe. Im einleitenden Kapitel „Gesundheit in eigener Hand“ geht es um Verfahren, die Selbstheilungskräfte anregen sollen. Von jeher geschieht dies durch natürliche Reize wie Wärme, Kälte, Wasser oder Licht. Zur „klassischen“ Naturheilkunde werden auch Massagen und Krankengymnastik, Ernährung, pflanzliche Mittel und Entspannungstechniken gezählt.

Die traditionelle chinesische Medizin und Ayurveda sind in der Rubrik „fremde Medizinsysteme“, anthroposophische Medizin und Homöopathie als „alternative Medizinsysteme“ dargestellt. Schließlich gibt es noch ein Sammelsurium „unkonventioneller“ Methoden. Sie können uralt sein – wie die „Hildegard-Medizin“ – oder postmoderne Erfindungen – wie die Matrix-Regenerations-Therapie.

Um die Spreu vom Weizen zu trennen, will die Stiftung Warentest an alle Angebote – von Aderlaß und Akupunktur bis zu Zelltherapie und Zungendiagnostik – „denselben strengen Maßstab“ legen und sich dabei „auf den derzeit geltenden Stand des medizinischen Wissens“ stützen. Die Autorinnen räumen allerdings ein, ein „Team von Beratern und Beraterinnen“ sei bei der „Auswahl der seriösen Fachliteratur“ ebenso wie „bei der Bewertung und Formulierung der Aussagen“ behilflich gewesen.

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Was wenige wissen: Drei der genannten Berater dienten der Stiftung Warentest als Zeugen in einem Prozeß wegen des Kapitels „Magnetfeldtherapie“, der in der 1., Ende 1991 erschienenen Auflage pauschal jeder nachweisbare Nutzen abgesprochen worden war. Ein gerichtlich bestellter Gutachter wertete dies als „wissenschaftlich nicht vertretbar“ – und die entsprechenden Behauptungen des Buches wurden verboten.

Obwohl die Stiftung Warentest 1996 nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München 60000 Mark Schadenersatz zahlte, wiederholt sie nun in der Neuausgabe die zurückgewiesene Kritik, eine heilende Wirkung schwacher Magnetfelder sei nicht belegt. Ein international anerkannter Experte, der Tübinger Strahlenbiologe H. Peter Rodemann, protestierte dagegen bereits in einem offenen Brief.

Hätte ich die einschlägige Forschung nicht seit 1970 verfolgt, ich würde die Ablehnung des Verfahrens wohl für ebenso seriös begründet halten, wie mir dies zum Beispiel bei der Bioresonanztherapie erscheint. Die Falschinformation wider besseres Wissen aber hat mein Vertrauen zu dem von seiner Absicht her lobenswerten Nachschlagewerk schwer erschüttert.

Jürgen-Peter Stössel

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