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Gasbetriebene FahrzeugE dürfen

Allgemein

Gasbetriebene FahrzeugE dürfen

Gasbetriebene FahrzeugE dürfen nicht unterirdisch geparkt werden, lautet ein verbreitetes Vorurteil. Diese Aussage trifft nur für Flüssiggas betriebene Fahrzeuge, nicht aber für Erdgas-Fahrzeuge zu. Der Grund: Flüssiges Gas – etwa Propan oder Butan – ist schwerer als Luft und setzt sich in abgeschlossenen Räumen an der niedrigsten Stelle ab, was Explosions- und Erstrickungsgefahr nach sich zieht. Erdgas, das fast ausschließlich aus Methan besteht, ist dagegen leichter als Luft und strömt nach einer Leckage sofort nach oben davon.

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Gramm|mol  〈n. 11; Chem.; kurz für〉 Grammmolekül

Ama|ti  〈f. 10; Mus.〉 Geige aus der Werkstatt der italienischen Geigenbauerfamilie Amati (bes. 16. u. 17. Jh.)

Off|de|sign  〈[–dizn] n. 15; Tech.〉 Betriebspunkt außerhalb des eigentlichen Auslegungspunktes (z. B. bei der Konstruktion von Maschinenteilen) [<engl. off … mehr

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