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Das perfekte Kind – Traum oder Alptraum?

Allgemein

Das perfekte Kind – Traum oder Alptraum?
Die Möglichkeit, Ungeborene auf immer mehr Krankheiten, aber auch auf unerwünschte Eigenschaften zu untersuchen, könnte die Gesellschaft verändern. Wird das perfekte Kind zur Pflicht?

Ulrike Wegener und Brigitte Kerker haben schon das Schicksal vieler Ungeborenen in ihren Händen gehalten, aber noch nie vor so großem Publikum. Im großen Vortragssaal und in allen Gängen des Deutschen Museums in Bonn verfolgten die Besucher der Veranstaltung „Wissenschaft live“ auf einem Dutzend Bildschirmen, wie die medizinisch-technischen Angestellten in ihrem Labor an der Universität München die Zellen heranwachsender Embryonen auf mögliche Erbkrankheiten untersuchen. Ihr Chef, Prof. Jan Murken, Leiter der Abteilung für Pädiatrische Genetik, saß in Bonn und erklärte den Zuschauern gleichzeitig Methoden und Möglichkeiten, die die heutige Medizin hat, werdenden Eltern Auskunft über die Gesundheit ihres Kindes zu geben.

„Vor 30 Jahren noch“, erzählte Murken, „gab es drei große dunkle und unerforschte Räume im Kosmos: Die Tiefe des Weltalls, die Tiefe der Weltmeere, und das Innere des Mutterleibes. In alle drei Regionen hat die Wissenschaft inzwischen Licht gebracht.“ Heute können die Mediziner Ungeborene auf beinahe 200 Erbkrankheiten untersuchen, und es werden jedes Jahr mehr.

Bei der Amniozentese werden die Zellen des Kindes mit einer Hohlnadel aus dem Fruchtwasser, bei der Chorionzottenbiopsie aus der Hülle entnommen, die den Embryo umgibt. Am Ende einer aufwendigen Präparation „können wir einen Blick in die Bibliothek der Erbinformationen werfen“, erklärte Murken. Die regulär zweimal 23 Chromosomen, auf die beim Menschen das Erbgut verteilt ist, sind so etwas wie die 46 Bände eines Lexikons. „Wir sehen, ob ein Band fehlt oder doppelt vorhanden ist“, was meistens eine schwere Entwicklungsstörung zur Folge hat. Die bekannteste ist das dreifache Vorhandensein von Chromosom 21. Es führt zum Down-Syndrom, früher „Mongolismus“ genannt.

Inzwischen sind die Beobachtungsmethoden so stark verfeinert, daß man auch kontrollieren kann, ob in den Lexikonbänden einzelne Seiten fehlen oder an falscher Stelle eingeheftet sind, die Schäden also nicht ganze Chromosomen, sondern nur Teile davon betreffen. „Und seit kurzem hat man sogar angefangen, die Sätze, Wörter und Buchstaben auf den Seiten zu entschlüsseln, die Abfolge der Gene und ihrer molekularen Bausteine in den Chromosomen“, ergänzte via Bildschirm aus München Dr. Thomas Meitinger. Er zeigte die modernste Technik, bei der schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt der embryonalen Entwicklung winzige genetische Defekte aufgespürt werden können, die aber oft dramatische Konsequenzen für das werdende Leben haben. Ein Beispiel ist die Krankheit Duchenne-Muskeldystrophie, ein unheilbarer Muskelschwund, an dem die Betroffenen meistens vor dem 20. Lebensjahr sterben, ein anderes die Huntington-Krankheit, auch Veitstanz genannt, die erst im Erwachsenenalter ausbricht und zu unaufhaltsamem körperlichen und geistigen Verfall führt.

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Hier hakte Moderator Ranga Yogeshwar ein: „Etwas untersuchen zu können, heißt aber eben noch nicht, es auch heilen zu können. Wir haben jetzt sehr technisch geredet, aber wir dürfen nicht vergessen, daß jede dieser Untersuchungen über Menschenleben entscheiden kann – und dies oft auch tut.“

Wenn die Diagnose eine schwere Erbkrankheit erkennen läßt, heißt die Konsequenz häufig Abtreibung. Bei älteren Müttern, wo das Risiko steigt, ein Kind mit Down-Syndrom zu bekommen, aber auch in Familien mit bekannten Erbkrankheiten, ist diese Untersuchung inzwischen die Regel. Dabei räumte Murken gleich mit einer verbreiteten Fehlinformation auf: Manche Frauen scheuen nach dem dritten Schwangerschaftsmonat die Untersuchung, weil sie fürchten, eventuell wissentlich ein schwer behindertes Kind austragen zu müssen. „Aus medizinischen Gründen ist die Abtreibung aber jederzeit möglich, nach dem dritten Monat zwar nicht erlaubt, aber straffrei – auch wenn die Entscheidung dafür natürlich mit jeder Woche schwerer fällt, den Eltern wie dem Arzt.“

„Heute kann man sich untersuchen lassen. Besteht aber nicht die Gefahr, daß man sich demnächst untersuchen lassen muß“, fragte ein Schüler der 13. Klasse des Clara-Schumann-Gymnasiums in Bonn. Die Klasse hatte sich im Unterricht auf dieses Thema vorbereitet. „Wenn man Erbkrankheiten und Behinderungen schon früh erkennen kann, steigt dann nicht die Intoleranz der Öffentlichkeit, der Druck der Gesellschaft auf die Eltern, nur noch gesunde Kinder zur Welt zu bringen?“

Yogeshwar ergänzte die Bedenken mit Beispielen aus den USA, wo sich manche Versicherungen schon weigern, die Behandlung erbkranker Kinder zu bezahlen. Ihr Argument: Die Eltern hätten davon wissen und das Kind abtreiben lassen können. Und in Indien wurde eigens ein Gesetz erlassen, das es verbietet, Ungeborene auf das Geschlecht zu untersuchen, weil Mädchen häufiger abgetrieben werden. Am Ende könnte vielleicht sogar die unerwünschte Haar- oder Augenfarbe über das Schicksal eines Kindes entscheiden.

Murkens Position dazu war klar: „In Deutschland darf und wird kein solcher Druck ausgeübt werden. Wir müssen aber alle wachsam sein, damit Argumente wie ,so jemand müßte ja nicht leben` nie eine Rolle spielen. Bei uns haben die Versicherungen die Pflicht, jede Behandlung Behinderter zu bezahlen“.

Die weitere Diskussion machte klar, daß die Diagnosemöglichkeiten den Wunsch nach einem perfekten Kind stärker werden lassen.

So äußerte sich im Gespräch mit bild der wissenschaft vor einiger Zeit auch Murkens Bonner Fachkollege Prof. Manfred Hansmann: „Beim Down-Syndrom ist heute die Abtreibung allgemeines Verhalten. Allgemeines Verhalten wird zur Norm. Die Norm führt einen Rechtsanspruch herbei.“ Wie groß, so lautete eine Frage der Besucher von „Wissenschaft live“, ist der Schritt vom Anspruch auf Diagnose zum Diagnosezwang?

Für einen versöhnlichen Ausklang am Ende der erregten und engagierten Diskussion sorgte Dr. Cornelia Hofstaetter, Oberärztin am Institut für pränatale Diagnostik der Universitätsfrauenklinik Bonn. Sie demonstrierte die Möglichkeiten der Ultraschalluntersuchung mit einem Gerät der neuesten Generation. Zahlreiche Schwangere nutzten nach Abschluß der öffentlichen Veranstaltung die Gelegenheit und informierten sich am Bildschirm über die Entwicklungsfortschritte ihres heranwachsenden Kindes.

Jürgen Nakott

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