Selbst wenn ein Patient eine Operation nicht überlebt, steht der behandelnden Klinik die volle Bezahlung zu – urteilte das Sozialgericht Dortmund. Eine Patientin hatte die Operation zur Entfernung ihrer Gallenblase nicht überlebt. Die AOK weigerte sich daraufhin, die gesamte Fallpauschale in Höhe von umgerechnet etwa 3000 Euro zu überweisen. In diesem Betrag sind neben den Operationskosten auch die Aufwendungen für Pflege, Unterbringung und Essen enthalten. Die Kasse zahlte lediglich die Hälfte, da die Klinik die Hauptleistung nicht erbracht habe. Doch die Richter sahen dies anders: Die hauptsächliche Leistung liege in der Operation selbst, und die Bezahlung müsse daher unabhängig von deren Ausgang erfolgen. AZ: S 8 KR 38/01
Thomas Willke