Wenn Frauen mit Haarausfall eine Perücke benötigen, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel die Kosten. Bei Männern ist die Rechtslage dagegen grundsätzlich anders. Das Dresdner Sozialgericht hielt die Klage eines 46 Jahre alten Mannes für nicht gerechtfertigt. Er hatte durch eine Krankheit sein gesamtes Kopfhaar sowie Augenbrauen und Wimpern verloren. Seine Versicherung verwehrte ihm eine Perücke, worin er den Grundsatz des geschlechtlichen Gleichheitsgebots verletzt sah. Nach Meinung der Richter muss eine Krankenkasse den Haarersatz aber nur dann zahlen, wenn der Haarausfall so stark entstellend wirkt, dass der Betroffene nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Dies sei bei dem Mann jedoch nicht der Fall gewesen. (AZ S 18 KR1380/04)
Gesellschaft|Psychologie
Keine Perücke für Männer21. März 2006
Diesen Artikel merken Meine Merkliste anzeigen
Teilen:
Weitere Artikel aus der Redaktion
Anzeige
.
Wissenschaftsjournalist Tim Schröder im Gespräch mit Forscherinnen und Forschern zu Fragen, die uns bewegen:
Hören Sie hier die aktuelle Episode:
- Wie kann die Wissenschaft helfen, die Herausforderungen unserer Zeit zu meistern?
- Was werden die nächsten großen Innovationen?
- Was gibt es auf der Erde und im Universum noch zu entdecken?
Hören Sie hier die aktuelle Episode:
Nachgefragt
Aktueller Buchtipp
Wissenschafts-Videos
Wissenschaftslexikon
Pär|chen|egel 〈m. 5; Zool.〉 Angehöriger einer Gattung der Saugwürmer, deren Männchen ihre Körperseiten zu einer Röhre einschlagen, in der sich das drehrunde Weibchen ständig aufhält: Schistosomum haematobium; Sy Bilharzie … mehr
Phe|ro|mon 〈n. 11; Biochem.〉 Wirkstoff, der von einem Tier an die Umgebung abgegeben wird u. bei Individuen derselben Art spezifische Reaktionen auslöst (z. B. Sexuallockstoff) [<grch. pherein … mehr
zin|ga|re|se 〈Adj.; Mus.〉 die Zingaresca betreffend, in der Art u. Weise der Zigeunermusik [ital.]
Anzeige