Ausnahmsweise kann ein Medikament auch dann auf Rezept verordnet werden, wenn es gegen die betreffende Krankheit gar nicht zugelassen ist. So urteilte jetzt das Bundessozialgericht in Kassel. Die Kassen müssen die Kosten tragen, wenn es sich erstens um eine lebensbedrohliche Krankheit handelt, zweitens keine andere Therapiemöglichkeit besteht und drittens aufgrund der wissenschaftlichen Datenlage ein Behandlungserfolg zu erwarten ist. In dem verhandelten Fall – der Verordnung von Immunglobulinen bei Multipler Sklerose – sahen die Richter dies aber nicht als gegeben, da die Therapie wissenschaftlich umstritten sei und andere Optionen zur Verfügung stünden. AZ: B 1 KR 37/00 R
Allgemein
Verordnung ohne Zulassung möglich1. August 2002
Diesen Artikel merken Meine Merkliste anzeigen
Teilen:
Weitere Artikel aus der Redaktion
Anzeige
.
Wissenschaftsjournalist Tim Schröder im Gespräch mit Forscherinnen und Forschern zu Fragen, die uns bewegen:
Hören Sie hier die aktuelle Episode:
- Wie kann die Wissenschaft helfen, die Herausforderungen unserer Zeit zu meistern?
- Was werden die nächsten großen Innovationen?
- Was gibt es auf der Erde und im Universum noch zu entdecken?
Hören Sie hier die aktuelle Episode:
Nachgefragt
Dossiers
Aktueller Buchtipp
Wissenschafts-Videos
Wissenschaftslexikon
Stroph|an|thus auch: Stro|phan|thus 〈m.; –; unz.; Bot.〉 ein Hundsgiftgewächs … mehr
Rech|te|hand|re|gel 〈f. 21; unz.〉 Regel, nach der die elektromagnet. Feldlinien um einen stromdurchflossenen Leiter so liegen wie die Finger der rechten Hand, wenn man den Leiter mit der Hand in der Weise umfasst, dass der Daumen in die Richtung des Stromes zeigt; Sy Dreifingerregel … mehr
Zünd|spu|le 〈f. 19; Kfz〉 Spule in der Zündanlage zur Erzeugung der Zündspannung
Anzeige