Die Krankenkassen müssen die „aktiv-spezifische Immuntherapie“ (ASI) zur Krebs- behandlung nicht bezahlen. Das entschied das Bundes- sozialgericht in Kassel. Bei dieser Therapie werden den Patienten abgetötete Zellen ihres Tumors injiziert. Dagegen soll sich dann eine Immunreaktion aufbauen, die die Tumorzellen eliminiert, die nach einer Operation im Körper verblieben sind. Die Richter bemängelten, daß die Wirksamkeit der Therapie nicht ausreichend belegt sei. (AZ: B1KR 11/98R und 18/98R)
Ulrich Fricke