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Weltweit sind die gesetzlichen

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Weltweit sind die gesetzlichen

Weltweit sind die gesetzlichen Regelungen zur Herstellung von und zur Forschung an humanen embryonalen Stammzellen sehr unterschiedlich. Das schwierige ethische Problem dabei ist: Mit der Herstellung solcher Stammzellen ist die Zerstörung eines menschlichen Embryos verbunden.

Nicht einmal die Länder der EU sind sich einig, was erlaubt sein soll. Das führt zu Diskussionen in der EU-Kommission und im europäischen Parlament. Die Frage ist: Warum sollen Länder mit restriktiven Gesetzen die Forschung an embryonalen Stammzellen in Ländern mit lockeren Gesetzen finanziell über den EU-Topf unterstützen? Die derzeitigen Pläne zur Forschungsförderung in der EU würden zu der absurden Situation führen, dass beispielsweise deutsche Forscher neue Stammzelllinien nicht herstellen dürfen – und es ihnen auch nicht erlaubt ist, damit zu arbeiten. Doch gleichzeitig wird mit deutschem Geld eben diese Forschung in Großbritannien oder in Schweden unterstützt.

Wegen der weltweit unübersichtlichen Situation formulierte kürzlich im britischen Hinxton eine 60-köpfige Gruppe – bestehend aus Wissenschaftlern, Ärzten, Philosophen, Juristen und Beamten aus 14 Ländern – ein Statement zur Forschung an menschlichen Stammzellen. Darin werden zwar einige umstrittene Themen wie der moralische Status eines Embryos ausgeklammert, aber es wird gefordert, dass gesetzliche Regelungen eindeutig sein müssen und dass Wissenschaftler nicht belangt werden dürfen, wenn sie im Ausland Experimente durchführen, die im eigenen Land nicht erlaubt sind.

Weltweit lassen sich die gesetzlichen Regelungen grob in vier Gruppen einteilen:

1. Freizügig

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In Großbritannien, Belgien, Schweden, Israel, Indien, Singapur und einigen weiteren asiatischen Ländern ist das Herstellen und Klonen von menschlichen Embryonen zum Gewinnen von Stammzellen erlaubt.

2. Flexibel

Etwas strenger sind die Regeln in Australien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland und der Schweiz. Hier dürfen Zellkulturen aus embryonalen Stammzellen hergestellt werden, aber nur aus Embryonen, die bei künstlichen Befruchtungen übrig geblieben sind. Auch Spanien fällt zurzeit noch in diese Kategorie. Dort sollen die Gesetze aber gelockert werden.

3. Restriktiv

Strenge Einschränkungen haben Deutschland, Österreich und die USA. Sie erlauben nur die Forschung an bereits bestehenden oder importierten Stammzelllinien. Neue dürfen nicht hergestellt werden. In Deutschland müssen sie außerdem vor dem 1. Januar 2002 eingeführt worden sein. In den USA ist dieses Verbots allerdings eingeschränkt: Neue Stammzelllinien dürfen hergestellt und zur Forschung benutzt werden, sofern das nicht der Staat bezahlt. Deshalb entstehen an vielen Orten neue Labors, die ausschließlich aus nichtstaatlichen Mitteln finanziert werden. Kurioserweise haben die kalifornischen Bürger in einer Volksabstimmung beschlossen, dass die Förderung der Stammzellforschung ein staatliches, in der Verfassung niedergeschriebenes Ziel sein soll. 300 Millionen Dollar will Kalifornien dafür in den nächsten zehn Jahren aufwenden – vorausgesetzt, die derzeit verhandelten Klagen gegen dieses Gesetz werden abgewiesen.

4. Ungeregelt

Viele Länder haben noch keine Gesetze zur Stammzellforschung, zum Klonen oder zum Status des Embryos erlassen. In der EU sind dies Portugal, Tschechien, Irland, Luxemburg, Malta, Slowakien, Zypern. In Italien liegt ein Gesetz derzeit auf Eis. Auch die meisten islamisch geprägten Nationen kennen keine Stammzellgesetze. Islamische Rechtsgelehrte vertreten hinsichtlich der Bioethik unterschiedliche Auffassungen, berichtet der Bochumer Islamwissenschaftler Thomas Eich, da der Koran nicht eindeutig sagt, wie es um den Schutz des ungeborenen Lebens steht.

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