Ein Arbeitnehmer, der beim „Krankfeiern“ erwischt wird, muß unter Umständen auch die Kosten für einen auf ihn angesetzten Detektiv übernehmen. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland- Pfalz gegen einen Gabelstaplerfahrer, der sich krank gemeldet hatte. Ein vom Arbeitgeber engagierter Detektiv spürte den Mann bei der Schwarzarbeit auf. Dem Fahrer wurde fristlos gekündigt, und zusätzlich flatterte ihm die Honorarabrechnung des „Schnüfflers“ ins Haus. Das Gericht hielt beides für rechtmäßig, da der Mann seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag vorsätzlich verletzt habe. AZ: 5 Sa 540/99
Ulrich Fricke