Wenn Mediziner ein neues Verfahren anwenden, müssen sie ihre Patienten darüber aufklären, dass diese sich dabei ihnen eventuell unbekannten Risiken aussetzen. Nur so könne der Patient zwischen altbewährten und neuen Techniken abwägen. Mit diesem Urteil beendete der Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen jahrelangen Rechtsstreit.
Die Klägerin hatte 1995 eine künstliche Hüfte erhalten. Ihre Chirurgen arbeiteten mit einem damals noch neuen und viel gepriesenen computergestützten Verfahren („Robodoc”), das den Hüftknochen angeblich besonders exakt auffräsen sollte. Allerdings wurde dabei ein Nerv geschädigt. Der Klägerin sprachen die Richter jedoch keinen Schadensersatz zu, weil das Risiko einer Nervenschädigung auch bei einem herkömmlichen Eingriff bestanden hätte. (AZ: VI ZR 323/04)