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Robert Boschs Erben

Allgemein

Robert Boschs Erben

Mit 120000 Patentanmeldungen rechnet das Deutsche Patent- und Markenamt für das Jahr 2001. Davon stammen immerhin 13,4 Prozent von freien Erfindern, also Tüftlern, die nicht an einen Arbeitsvertrag gebunden sind oder deren Erfindung keine Berührungspunkte mit der Arbeitsthematik ihres Betriebes hat. Einige Hunderttausend freie Erfinder gibt es in Deutschland – und sie melden mehr Patente an, als die fünf größten deutschen Konzerne zusammen. Beeindruckende Zahlen – ein Maß für deutsche Innovationen und technischen Fortschritt? Nicht unbedingt, denn nur ein bis zwei Prozent aller Erfindungen werden zu einem wirtschaftlichen Erfolg. „Freie Erfinder sind für die Vielfalt neuer Entwicklungen und Innovationen enorm wichtig. Ihre unkonventionelle Denkweise erschließt oft völlig neue Geschäftsfelder“, sagt Karl Bauch, Vorsitzender des Deutschen Erfinder-Verbandes in Nürnberg. Dabei haben es die Kollegen von Daniel Düsentrieb hier zu Lande nicht leicht. Mit einer guten Idee alleine ist es längst nicht getan, und mit dem Schutz geistigen Eigentums ist es nicht weit her. Nach der Erfindung geht die Arbeit erst richtig los: Die Prozedur zur Anmeldung eines Patents beginnt mit dem Gang zum Patentanwalt. Inklusive Anwalt sind pro Patentanmeldung ungefähr 5000 Mark fällig. Während der fünf bis sechs Jahre bis zur Erteilung des Patents ist die Erfindung nicht geschützt. Oft begehen die Erfinder in dieser Zeit den Fehler, ihre Idee publik zu machen. „Einmal veröffentlicht, ist das alleinige Recht zur Verwertung der Erfindung und damit das Patent für den Erfinder verloren“, sagt Dr. Christian Eckardt vom Erfinderzentrum Norddeutschland. Wenn Firmen die Ideen vor der Erteilung des Patents kopieren, hat der freie Erfinder rechtlich kaum eine Chance. „Um den Erfolg zu gewährleisten, müsste ein Erfinder eigentlich Unternehmer, Patentanwalt und Techniker in einer Person sein. Das ist wohl etwas zu viel verlangt“, meint Bauch. Hier haben große Firmen Vorteile, deren Mitarbeiter hinter verschlossenen Türen an ihren Erfindungen arbeiten. Oft werden neue Ideen und Innovationen aber schon im Keim erstickt, da sie den Interessen des Konzerns zuwiderlaufen oder nicht in die Produktpalette passen. So wurde der Erfinder des Schlosssystems für Einkaufswägen von seinen Kollegen ausgelacht und musste sich eine andere Firma suchen. Um sich gegenseitig zu helfen Fehler zu vermeiden, haben sich viele Erfinder zu Interessenvertretungen zusammengeschlossen, zum Beispiel im Erfinderzentrum Thüringen. Hier geht es in erster Linie um einen Informationsaustausch. „Wenn sich die Bedingungen für freie Erfinder nicht bessern, droht der deutschen Wettbewerbsfähigkeit ein Absturz ins Mittelmaß“, prophezeite der deutsche Erfinder-Verband in einer Pressemitteilung anlässlich der Eröffnungskonferenz der Erfindermesse IENA 2001 Ende Oktober in Nürnberg. „Es bedarf vor allem einer Weiterbildung der Erfinder in Sachen Patentrecht, einer Beschleunigung der Anmeldeverfahren und eines einheitlichen Rechts in allen europäischen Ländern.“ Bessere Arbeitsbedingungen haben die Kollegen jenseits des großen Teichs. In den USA besteht für alle Erfindungen eine Schutzfrist von einem Jahr nach der Anmeldung, auch wenn für sie noch kein Patent erteilt wurde. Die Verwertungsrate, also der Anteil von Erfindungen, die tatsächlich zu einem neuen Produkt führen, liegt dort mit knapp 18 Prozent auch deutlich höher als in Deutschland mit weniger als 2 Prozent.

Sebastian Moser

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