Stimmt ein Patient einer Operation unter dem Einfluß von Beruhigungsmitteln zu, ist die Erklärung ungültig, entschied der Bundesgerichtshof. Er sprach einer Frau Schmerzensgeld und Schadensersatz zu, der die Ärzte unter dem Verdacht auf Krebs beide Brüste abgenommen hatten. Die Kranke hatte die Einwilligungserklärung unterschrieben, als sie schon auf dem Weg in den Operationssaal war und eine Beruhigungsspritze erhalten hatte. Ob sie tatsächlich Krebs hatte, wurde nie geklärt. (AZ: VI ZR 42/97)
Nicola Siegmund-Schultze