Über die gesundheitlichen Risiken seines Verhaltens hatte ein Oberarzt einen Krankenhaus-Patienten, der sich geweigert hatte, seine Medikamente einzunehmen, aufgeklärt. Als der Patient sie trotzdem nicht nahm, zu später Stunde dafür biertrinkend erwischt wurde, platzte dem Arzt der Kragen, und er wurde laut. Der Patient beschwerte sich – und die Klinik mahnte den Arzt ab: Ein „Kasernenhofton“ sei untragbar.
Das Arbeitsgericht Frankfurt fand den Eintrag in die Personalakte nicht rechtens. Er sei unverhältnismäßig, so die Richter, da der Arzt „medizinisch im Recht“ gewesen sei. Die Situation und die Verantwortung des Arztes mache den Ton zumindest leicht nachvollziehbar. (AZ: 1 Ca 4129/97)
Nicola Siegmund-Schultze