Nicht nur Patienten können den Arzt wechseln, wenn sie sich schlecht versorgt fühlen. Auch Ärzte können Patienten ablehnen, wenn aus ihrer Sicht das Vertrauen zerstört ist und kein Notfall vorliegt. Ein Internist weigerte sich, einen Patienten weiterzubehandeln, nachdem es zu Meinungsverschiedenheiten über Medikamente und Termine gekommen war. Der Mann klagte, weil er meinte, einen Anspruch auf die Betreuung durch diesen Arzt zu haben, der in seiner unmittelbaren Nähe wohnt. Ein Amtsrichter in Karlsruhe sah das anders. Dem Kläger sei zuzumuten, auch 20 Kilometer zu fahren, wenn er nicht dringend behandelt werden müsse. (AZ 9C 251/97)
Nicola Siegmund-Schultze