Der an Tinnitus – Ohrgeräuschen – leidende Kläger hatte sich einer Laser-Ginkgo-Therapie unterzogen. Dabei wird das Innenohr nach einer Injektion von Ginkgo-Extrakt mit einem niederenergetischen Laser bestrahlt. Die Ersatzkasse hatte die Übernahme der Kosten abgelehnt.
Das Bundessozialgericht gab ihr recht. Niederenergetische Laserbehandlungen gelte als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode. Diese dürfte nur dann zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden, wenn der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen sie als wirksam anerkannt habe. Das sei jedoch, so die obersten Sozialrichter, bisher nicht der Fall. (AZ: B 1 KR 3/97 R)
Ulrich Fricke