Der blaue Dunst hat das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Ein Bürger hatte sich in seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt gesehen, weil Rauchen nicht an allen öffentlichen Plätzen verboten ist. Die Richter nahmen die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Der Staat verletze seine Schutzpflicht nur dann, wenn er völlig untätig bleibe. Das sei nicht der Fall, so die Begründung. (AZ 1BvR 2234/97)
Zur selben Zeit entschied das Bundesarbeitsgericht in Kassel, daß Arbeitnehmer dann ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben, wenn ein Arzt eine Gefahr für ihre Gesundheit individuell bestätigt und dem Arbeitgeber zuzumuten ist, für rauchfreie Luft zu sorgen. (AZ 9 AZR 84/97)
Nicola Siegmund-Schultze