Ärzte dürfen ihren Patienten nicht suggerieren, sie könnten nach der dritten Stufe der Gesundheitsreform, in der die Honorierung der Behandlung geändert wird, keine ausreichende Behandlung auf Krankenschein mehr erwarten. Sie dürfen ihnen mit dieser Begründung auch nicht raten, sie sollten sich privat versichern. Solche Aussagen sind nach einem Urteil des Sozialgerichts Mainz vorsätzlich falsch und irreführend. (AZ S1 EA-Ka 86/97)
Nicola Siegmund-Schultze
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