Das Risiko, von einem medizinischen Anfänger operiert zu werden, darf nicht zu Lasten des Kranken gehen. Die Klinik hat sicherzustellen, daß bei Komplikationen ein erfahrener Kollege eingreifen kann.
Eine 67jährige Frau hatte auf Schmerzensgeld geklagt. Nach einer Hüftgelenks-Operation war sie wegen eines falsch gesetzten Operationshakens an den Rollstuhl gefesselt. Außerdem litt sie unter ständigen Schmerzen. Der Krankenhausträger und der operierende Arzt haften, entschied das OLG Oldenburg. (AZ 5U 46/97)
Nicola Siegmund-Schultze