Bei Potenzstörungen haben Männer das Recht, einen Antrag auf Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit zu stellen. So sieht es das Sozialrecht vor. Dies ist nicht an bestimmte Berufe gebunden. Weil Impotenz ein „regelwidriger Körperzustand“ ist, der den Mann seelisch beeinträchtigen kann, müßten die Krankenkassen die Behandlung bezahlen. Die befürchten angesichts der neuen Therapiemöglichkeiten wieder einen Kostenschub.
Nicola Siegmund-Schultze