Ein Kind, das zu spät aus dem Schulbus steigt, bleibt unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied zugunsten eines achtjährigen Jungen, der – vertieft in ein Gespräch mit einer Mitschülerin – eine Haltestelle verpasst hatte. Sein Heimweg zu Fuß verlängerte sich so um etwa 300 Meter, und ausgerechnet auf dieser Strecke wurde er von einem Auto erfasst. Er erlitt einen Oberschenkelbruch und Kopfverletzungen. Die Unfallversicherung zahlte nicht, weil es sich um einen nicht versicherten „Abweg“ gehandelt habe. Die Richter wollten hier jedoch nicht dieselbe Messlatte wie bei Erwachsenen anlegen und sahen den Umweg durch kindliche Unkonzentriertheit entschuldigt. AZ: B2 U29/06 R
Gesellschaft|Psychologie • Gesundheit|Medizin
Versichert trotz Schusseligkeit15. April 2008
Diesen Artikel merken Meine Merkliste anzeigen
Teilen:
Weitere Artikel aus der Redaktion
Anzeige
.
Wissenschaftsjournalist Tim Schröder im Gespräch mit Forscherinnen und Forschern zu Fragen, die uns bewegen:
Hören Sie hier die aktuelle Episode:
- Wie kann die Wissenschaft helfen, die Herausforderungen unserer Zeit zu meistern?
- Was werden die nächsten großen Innovationen?
- Was gibt es auf der Erde und im Universum noch zu entdecken?
Hören Sie hier die aktuelle Episode:
Nachgefragt
Dossiers
Aktueller Buchtipp
Wissenschafts-Videos
Wissenschaftslexikon
Folk|song 〈[fk–] m. 6; Mus.〉 Volkslieder in der Art des Folk [engl., ”Volkslied“]
Sel|le|rie 〈m. 6 od. f. 19; Bot.〉 Doldengewächs, dessen Knollen als Gewürz, Salat u. Gemüse verwendet werden: Apium [<ital. selleri, … mehr
Ge|leits|herr 〈m. 16; MA〉 1 Herr des Geleits 2 jmd., der einem anderen Geleitschutz gewährt … mehr
Anzeige