Kliniktourismus ins Ausland
Krankenkassen können es nicht mehr grundsätzlich ablehnen, die Klinikkosten für eine Behandlung im EU-Ausland zu übernehmen. Mit dieser Entscheidung stärken die Richter des EU-Gerichtshofes in Luxemburg die Rechte von Patienten, denn auch für Klinikleistungen gelten nun die Grundsätze des grenzüberschreitenden freien Dienstleistungsverkehrs.
Allerdings müssen sich die Patienten die Behandlung jenseits der Grenze vorher von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Diese kann den Antrag weiterhin ablehnen, wenn im Inland rechtzeitig eine ebenso wirksame Behandlung möglich ist oder die vorgesehene Therapie nicht hinreichend erprobt oder international anerkannt ist. AZ: RsC-157/99
Ulrich Fricke