Eine medikamentenabhängige Patientin ist damit gescheitert, ihren Hausarzt für ihre Sucht haftbar zu machen. Jahrelang hatte sie sich von ihm wegen Menstruationsbeschwerden ein opioidhaltiges Schmerzmittel verschreiben lassen. Als sie schließlich Ausreden erfand und immer größere Mengen verlangte, wurde der Arzt stutzig und leitete eine Entzugstherapie ein. Allerdings meinte die Frau, das Verhalten des Arztes hätte ihre Sucht verursacht. Das Oberlandesgericht Koblenz wies dies zurück. Schließlich hatte ein Frauenarzt die Schmerzen vor der ersten Verordnung des Medikamentes bestätigt, und der Hausarzt hatte die Patientin über die Suchtgefahr aufgeklärt. Damit läge kein grober Behandlungsfehler vor, der eventuell für eine Schuld des Arztes gesprochen hätte. AZ: 5 U 1523/06
Gesellschaft|Psychologie • Gesundheit|Medizin
ARZT BEI SUCHT NICHT HAFTBAR14. Oktober 2008
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