Ein privat krankenversicherter Patient muß eine Arztrechnung nicht bezahlen, wenn der Arzt versäumt, ihn darauf hinzuweisen, daß die Krankenkasse die Kosten nicht trägt. Das Kammergericht Berlin gab einem Patienten recht, der sich geweigert hatte, seinem Zahnarzt das Honorar für die Erneuerung einer zwei Jahre alten Zahnprothese zu bezahlen. Die Krankenkasse hatte die Kostenübernahme abgelehnt, da aus den Zahnarztunterlagen keinerlei medizinische Notwendigkeit für die Erneuerung zu ersehen war. Der Dentist hatte den Austausch trotzdem vorgenommen, ohne seinen Patienten vorher darauf hinzuweisen, daß er wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben würde. Das Gericht hielt dem Arzt vor, mit seinem Schweigen habe er die Vertragspflicht gegenüber seinem Patienten verletzt. Außerdem lastete es dem Arzt an, daß er der Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit mangelhaft begründet hatte. (AZ: 6 U 261/98)
Ulrich Fricke