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Juristisch gesehen war es bis

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Juristisch gesehen war es bis

Juristisch gesehen war es bis vor neun Jahren unmöglich, einen deutschen Mann zu vergewaltigen: Das Strafgesetzbuch sah als Opfer nur Frauen vor – erst 1997 wurde das geändert.

Viel früher als die deutsche Rechtsprechung wusste der amerikanische Altmeister der Sexualforschung William H. Masters, dass auch Männer missbraucht werden können. Bereits 1982 wies er nach, dass sie gegen ihren Willen zu Erektion und Ejakulation gebracht werden können – nicht nur durch sexuelle Reize, sondern auch aufgrund von Wut und starker Angst.

Wie viele Männer von Frauen zum Geschlechtsverkehr genötigt wurden, darauf weist – indirekt – eine Studie der Potsdamer Psychologie-Professorin Barbara Krahé hin. Sie befragte in Berliner und Brandenburger Schulen, Jugendclubs und Einkaufszentren 248 junge Frauen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren anonym zu ihren sexuellen Erlebnissen. 9,3 Prozent der Befragten bekannten sich zu erotischen Erfahrungen mit einem Mann gegen dessen Willen. Fast drei Prozent hatten laut eigenen Angaben einen Mann schon einmal zu Sex gezwungen. Dabei setzten sie Drohungen oder körperliche Gewalt ein oder nutzten die alkoholbedingte Hilflosigkeit des Mannes aus – auch das gilt nach deutschem Recht als Vergewaltigung. Die Opfer waren nur selten Fremde, sondern oft Freunde und Bekannte, vor allem aber der aktuelle oder ein früherer Partner.

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