Eine reiche 88jährige Rentnerin hatte sich mit einem Arztehepaar angefreundet und erkrankte plötzlich schwer. Das Ärztepaar entschied sich zusammen mit einem weiteren Kollegen, ihre Schmerzen mit einer hohe Dosis von Opiaten zu lindern. Das Schmerzmittel war dann die unmittelbare Ursache für ihren Tod. Der hinzugezogene Arzt blieb in dem folgenden Verfahren wegen Sterbehilfe straffrei, da seine Absicht nur das Stillen der Schmerzen war. Das mit der Toten befreundete Arztehepaar dagegen wurde verurteilt: Der Mann wegen Mordes, da sein Versuch, das Testament zu fälschen, als Motiv für die Opiatgabe Habgier erkennen ließ, seine Frau, die nicht eingegriffen hatte, wegen Totschlags. (BGH, AZ 3 StR 79/96)
Nicola Siegmund-Schultze