Diesen Beitrag fand ich hochinteressant, da auch meine Tochter im Alter von 7,5 Jahren dies erleben musste. In der zweiten Klasse verstärkte sich das Nichtverständnis für Grundaufgaben beim Rechnen. Es entwickelte sich auch die Angst, zu versagen. Ein Fachlehrer hat erstmalig das Wort „Dyskalkulie” an uns herangetragen.
Nach vielen Recherchen und Gesprächen waren die Auffassungen zu diesem Thema sehr unterschiedlich: „Mehr üben”, „Schülerhilfe” , „liegt am Sauerstoffmangel während der Geburt”. Die Einzeltherapie war der richtige Weg. Meine Tochter hat ihr Selbstbewußtsein wieder erlangt, sie ist gestärkt aus der Therapie gegangen.
In Ihrem Beitrag ist allerdings unwahr angegeben, dass die Kosten vom Jugendamt übernommen werden. Im Jugendamt wird eher geblockt. Allein die Feststellung einer Teilleistungsstörung reicht nicht. Es gibt nur die Möglichkeit eines Antrags auf Gewährung von Jugendhilfe beziehungsweise Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII, was ein umfangreiches Gutachten nach sich zieht. Daher resignieren die meisten Eltern.
Frank P., per E-Mail
Als häufigster Fall für die Kostenübernahme einer Dyskalkulie-Therapie hat sich in Deutschland derzeit die Anwendung des §35a KJHG (Kinder-Jugend-Hilfe-Gesetz) herausgestellt. Alle Kommunalbehörden/Jugendämter haben für sich selbst sogenannte Arbeitshilfen (zur Anwendung des §35a) entwickelt, die jedoch von den Ämtern sehr verschieden gehandhabt werden. In einer Einzelfallprüfung durch das Jugendamt muss festgestellt werden, ob das Kind durch seine Rechenschwäche von seelischer Behinderung und sozialer Isolation bedroht ist. Beispielsweise durch Stellungnahme der Lehrkraft des Schülers können solche Informationen eingeholt werden.
Georgios Troumpoukis, Therapeut, München
Der gerechte Lohn
Heinrich Hemmes Cogito, Heft 3/2013
Verwundert war ich über das März-Rätsel, aber erst richtig gestaunt habe ich über die Lösung (Heft 6/2013, S. 17, Anm.d.Red.). Ich dachte: Typisch Mathe, man macht aus Urlaubstagen Arbeitstage und kommt – wenn auch sehr umständlich – zur richtigen Antwort.
Meine Antwort hätte wie folgt gelautet: Urlaubstage sind keine Arbeitstage, sodass das Jahresgehalt von 5400 Euro auf 225 Arbeitstage aufzuteilen ist. Der Tageslohn beträgt demnach 24 Euro, gleich 240 Euro für die 10 zusätzlichen Arbeitstage. So ein einfaches Rätsel hatte ich in Ihrer Zeitschrift bisher noch nie entdeckt.
Matthias Weber, per E-Mail
Die Illusion kostenloser Medien
Zur Sache, Heft 3/2013
Der Beitrag des Chefredakteurs betont zu Recht, dass die Auswahl der Themen der zentrale Punkt bleibt. Als langjähriger zufriedener Abonnent möchte ich dazu zwei Anregungen geben.
Erstens: Die Themenauswahl zeigt nach wie vor eine starke Bevorzugung von Astronomie, Kosmologie, Archäologie, Psychologie und deren Randgebieten, zu Lasten von Kerngebieten wie Physik, Chemie, Biochemie, Medizin, Informatik und Technik.
Zweitens: Der neueste Stand der Forschung wird stark punktuell in Form der letzten Forschungsansätze und Projekte dargestellt. Manches führt irgendwann zum Erfolg, anderes wird erfolglos abgebrochen, ohne dass darüber weiter berichtet werden kann. Der interessierte Laie möchte jedoch einen Überblick über den aktuellen Stand der Wissenschaft und Forschung haben. Dazu wären öfter Übersichtsbeiträge erforderlich.
Ein Beispiel: Die Krebstherapie hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Der Fortschritt ist jedoch ungleichmäßig verteilt. Wie ist der Stand bei den einzelnen Krebsarten? Wie sieht die Standardtherapie heute aus? Wie wirken die verschiedenen neuen Krebsmittel?
Dieter Klingenschmidt, per E-Mail
Antibiotika am Ende
Heft 6/2013
Mit MRSA wird ein „Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus” bezeichnet, und nicht, wie ständig im obengenannten Artikel, ein „multi-resistenter”. Diese Übersetzung der Abkürzung ist Umgangssprache, aber fachlich falsch. Dieser Fehler fiel sogar mir als Nicht-Laborarzt auf. Ich liebe Ihre Zeitschrift sehr, sauge förmlich die Informationen zu den vielen interessanten Themen auf, zitiere dann im Freundeskreis, was ich alles neu gelernt habe. Ich hoffe sehr, dass solche Flüchtigkeitsfehler wie oben aufgeführt die absolute Ausnahme sind.
Dr.med. Ute Matthies, per E-Mail
Großeinsatz auf dem Schneeferner
Heft 5/2013
Über den Rückgang der Gletscher in den Alpen wurde schon 1885 von Prof. Eduard Richter aus Salzburg im Alpinen Jahrbuch berichtet. Die Beobachtungen begannen 1881, sie betrafen verschiedene Gletscher in den Ötztaler und Zillertaler Alpen sowie die Pasterze. Man findet die genannte Zeitschrift in der Bücherei des Deutschen Alpenvereins auf der Praterinsel in München (Jahrgang 1885, Band XVI, S. 54–65). Eine Fortsetzung folgte im Jahrgang 1888. Jeder kann die Berichte im originalen Jahrbuch aus 1885 nachlesen. Der schon damals beobachtete Gletscherrückgang kann wohl kaum mit steigendem CO2-Gehalt der Atmosphäre begründet werden.
Dr. Lutz Niemann, per E-Mail