Wer als Tourist zur Internationalen Raumstation ISS fliegen möchte, muss neben viel Geld auch ein “rechtschaffenes” Vorleben nachweisen können: Neben der Untersuchung der physischen und psychischen Verfassung müsse der gesamte Lebensweg des Anwärters kritisch durchleuchtet werden, legt ein Kriterienpapier fest, das die Partnerorganisationen der Internationalen Raumstation (ISS) nun vorgelegt haben.
Straftaten oder Fehlverhalten im Beruf oder Militär gelten als Ausschlusskriterien. Auch Alkoholiker oder andere Drogenabhängige werden zur ISS nicht zugelassen. Anwärter können jedoch auch aus politischen Gründen ausgeschlossen werden: Wer Mitglied oder Sponsor von Organisationen war, die das öffentliche Vertrauen in die Integrität von ISS-Partneragenturen oder ?ländern geschwächt hätten, dürfe nicht zur Raumstation fliegen, heißt es in dem Dokument. Dabei sollen jedoch die Umstände und das Alter, in dem der Anwärter ein solches “Vergehen” begangen hat, berücksichtigt werden. Zudem muss ein Anwärter fließend Englisch sprechen und schreiben können und in Ausnahmefällen auch eine weitere Sprache beherrschen.
Der Südafrikaner Mark Shuttleworth soll Ende April als zweiter Weltraumtourist zur ISS starten. Erster Urlauber im All war der US-Millionär Dennis Tito, der im Mai vergangenen Jahres rund eine Woche auf der Internationalen Raumstation verbrachte.
ddp/bdw – Marcel Falk
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