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Krebsmaus-Patent im Kern gültig – aber Teilerfolg der Patentgegner

Geschichte|Archäologie Gesellschaft|Psychologie

Krebsmaus-Patent im Kern gültig – aber Teilerfolg der Patentgegner
Das 1992 erteilte Patent auf die “Harvard- Krebsmaus” muss in Teilen modifiziert werden, ist im Kern aber gültig. Zu diesem Urteil kam am Mittwoch die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts in München nach zweitägiger Verhandlung. Damit konnten die Patentgegner einen Teilerfolg erzielen. Grundsätzlich sei eine Patentierung von Lebewesen nach der geltenden Rechtslage zwar zulässig, begründete die Einspruchsabteilung ihre Entscheidung. Die Patent-Ansprüche seien in ihrer umfassenden Gültigkeit für alle Säugetierarten jedoch nicht akzeptabel.

Die US-amerikanische Harvard-Universität (Cambridge / US-Staat Massachusetts) muss das Patent (EP 169672) jetzt entsprechend modifizieren, um es bestätigt zu bekommen. Das Krebsmaus-Patent umfasst in der vorliegenden Form alle Säugetiere, in deren Erbgut ein bestimmtes menschliches Krebsgen eingefügt wird, um diese Tiere häufiger und schneller an Krebs erkranken zu lassen. Mit diesen Versuchstieren sollen Medikamente gegen Krebs entwickelt werden.

Die Patentgegner aus Deutschland, Österreich, Italien, der Schweiz und England hatten angezweifelt, dass es sich bei dem Patent um eine “Erfindung” handele. Die Einspruchsabteilung wies jedoch einen Teil der 17 Sammeleinsprüche von mehr als 100 Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen ab, die einen Widerruf des Patents gefordert hatten, weil sie es für rechtlich, moralisch und technisch unzulässig halten.

Der britische Patentanwalt der Harvard-Universität, Richard Bizley (Essex), hatte alle Einsprüche gegen das Patent zurückgewiesen. Diese Erfindung verstoße als technisches Verfahren weder gegen die guten Sitten noch gegen die öffentliche Ordnung. Die Anwendung des Verfahrens unterstehe der Regelung und Kontrolle der einzelnen Nationalstaaten. Das Patent werde auch von der 1998 vereinbarten EU- Patentrichtlinie gedeckt.

Ein erstes Einspruchsverfahren war 1995 abgebrochen worden und schriftlich weiter behandelt worden. Durch eine Umbesetzung in der Einspruchsabteilung und einer neuen Rechtslage musste das Verfahren neu aufgenommen werden.

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Greenpeace-Sprecher Christoph Then forderte die Bundesregierung auf, sich für ein Verbot von Patenten auf Lebewesen und Gene einzusetzen. Der Bundestag wird voraussichtlich Anfang 2002 über ein Patent-Gesetz abstimmen.

dpa
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