Die erste Einspruchsverhandlung gegen das Patent war 1995 mit einem Eklat zu Ende gegangen. Die Patentgegner waren damals unter Protest aus dem Verfahren ausgezogen, als die Kammer Änderungsvorschläge zu dem Patent gemacht hatte. Dies war von den Gegnern als nicht rechtmäßig angezweifelt worden. Die Kammer hatte daraufhin die mündliche Verhandlung beendet und das Verfahren schriftlich fortgesetzt.
Durch eine Umbesetzung in der Einspruchsabteilung und eine neue rechtliche Situation muss das Einspruchsverfahren vollkommen neu verhandelt werden. Inzwischen sind Patente auf Tiere zulässig. Nach Angaben von Greenpeace, eine der Einspruchsparteien, sind vom Europäischen Patentamt seit dem “Krebsmaus”-Patent 22 weitere Patente auf Tiere erteilt worden.