In der Begründung des Patentamtes für die Ablehnung des Einspruches heißt es, die Erzeugung von Tieren mit Gewebe aus menschlichen Föten könne vielen Menschen zwar unmoralisch erscheinen. Wegen des möglichen medizinischen Nutzens zur Bekämpfung verschiedener Krankheiten wie Aids oder zur Behebung des Organmangels für Transplantationen werde das Patent jedoch nicht widerrufen. Das EPA könne bei legalen Forschungsvorhaben nicht als „moralischer Zensor“ auftreten. Das Amt beruft sich in seiner Entscheidung auf die neue Gen-Patentrichtlinie der Europäischen Union.
„Ein möglicher medizinischer Nutzen allein darf kein Grund sein, ein Patent zu erteilen. Derartige Patente sind ethisch nicht vertretbar“, sagte Christoph Then, Gentechnik-Experte von Greenpeace, der auch einer der Kläger gegen das Patent ist. Das Patentamt degradiere Lebewesen zu „Ersatzteillagern und Erfindungen der Pharma- Industrie“. Leben sei keine Erfindung und dürfe deshalb auch nicht patentiert werden.