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Euro-Patentamt weist Einspruch gegen Mischwesen zurück

Geschichte|Archäologie Gesellschaft|Psychologie

Euro-Patentamt weist Einspruch gegen Mischwesen zurück
Das Europäische Patentamt (EPA) hat einen Einspruch gegen ein Patent auf Mischwesen aus Mensch und Tier abgelehnt. Dies bestätigte ein Sprecher der Behörde am Freitag in München. Das Patent (EP 322240) der amerikanischen Universität Stanford (USA) erstreckt sich auf Tiere, in die menschliche Zellen oder Organe verpflanzt werden.

In der Patentschrift werden nach Angaben der Umweltorganisation Greenpeace (Hamburg) unter anderem Affen mit menschlichen Gehirnteilen oder Mäuse mit menschlichen Blutzellen angeführt. Berühmtestes Beispiel derartiger Eingriffe ist die „Ohrmaus“, der ein menschliches Ohr auf den Rücken verpflanzt wurde. Greenpeace kritisierte die Abweisung des Einspruchs und erklärte, damit werde die Züchtung von Mischwesen aus Mensch und Tier (Chimären) auch in Zukunft unter Patentschutz gestellt.

In der Begründung des Patentamtes für die Ablehnung des Einspruches heißt es, die Erzeugung von Tieren mit Gewebe aus menschlichen Föten könne vielen Menschen zwar unmoralisch erscheinen. Wegen des möglichen medizinischen Nutzens zur Bekämpfung verschiedener Krankheiten wie Aids oder zur Behebung des Organmangels für Transplantationen werde das Patent jedoch nicht widerrufen. Das EPA könne bei legalen Forschungsvorhaben nicht als „moralischer Zensor“ auftreten. Das Amt beruft sich in seiner Entscheidung auf die neue Gen-Patentrichtlinie der Europäischen Union.

„Ein möglicher medizinischer Nutzen allein darf kein Grund sein, ein Patent zu erteilen. Derartige Patente sind ethisch nicht vertretbar“, sagte Christoph Then, Gentechnik-Experte von Greenpeace, der auch einer der Kläger gegen das Patent ist. Das Patentamt degradiere Lebewesen zu „Ersatzteillagern und Erfindungen der Pharma- Industrie“. Leben sei keine Erfindung und dürfe deshalb auch nicht patentiert werden.

dpa
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