UN-Sprecher Manoel de Almeida e Silva wies darauf hin, dass bereits seit Jahren UN-Beschlüsse gegen das Klonen von Menschen existierten. So habe die UN-Vollversammlung sich bereits 1999 in einer Universellen Deklaration zum menschlichem Erbgut und zu den Menschenrechten für ein Verbot aller Praktiken ausgesprochen, die zum Klonen von Menschen führen könnten. Ähnliche Beschlüsse habe die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei ihren Jahresgipfelkonferenzen 1997 und 1998 gefasst.
Diese UN-Beschlüsse sind jedoch bislang nicht rechtlich bindend. Deutschland und Frankreich wollen mit Unterstützung weiterer EU- Staaten sowie anderer Länder erreichen, dass auf der UN-Ebene Verhandlungen über eine weltweit verbindliche Konvention in Gang kommen, mit das Klonen von Menschen international verboten wird.