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SPD-Politiker Heiko Maas will therapeutisches Klonen zulassen

Geschichte|Archäologie Gesellschaft|Psychologie

SPD-Politiker Heiko Maas will therapeutisches Klonen zulassen
In der Debatte um die Gentechnik hat sich der saarländische SPD-Vorsitzende Heiko Maas als erster prominenter Sozialdemokrat dafür ausgesprochen, das so genannte therapeutische Klonen auch in Deutschland zuzulassen. Vorbild könne die Entscheidung des britischen Unterhauses sein, nach der die Embryonenforschung bis zum 14. Tag erlaubt ist, schrieb Maas in einem Brief an Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), den die Zeitung „Die Woche“ in ihrer neuen Ausgabe veröffentlicht.

Er verwies darauf, dass sich wissenschaftlich mittlerweile die Erkenntnis durchgesetzt habe, „dass dem Arbeiten mit menschlichen embryonalen Stammzellen in der Forschung immer größere Bedeutung zukommt“. Auch das wahre Potenzial der bei Erwachsenen gewonnenen so genannten adulten Stammzellen lasse sich vermutlich nur durch einen Vergleich mit embryonalen Stammzellen ermitteln.

Der saarländische Partei- und Fraktionschef unterstützt damit die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die sich neuerdings ebenfalls für die Forschung an importierten embryonalen Stammzellen einsetzt. Maas betont: „Die Möglichkeiten des therapeutischen Klonens machen vielen Millionen schwerstkranker Menschen, zum Beispiel Alzheimer- Patienten, große Hoffnungen. Erkrankungen, für die eine Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten dringend erforderlich ist, wie Herz- Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes oder Erkrankungen des Nervensystems könnten wirksamer bekämpft, vielleicht sogar geheilt werden.“ Maas befürwortet zudem die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) an künstlich gezeugten Embryonen.

Deutliche Kritik übte der SPD-Politiker an der Haltung von Däubler-Gmelin, die sowohl PID als auch das therapeutische Klonen ablehnt. Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die verbrauchende Embryonenforschung nannte er „abstrus“. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bereits der Embryo unter dem Schutz des Staates stehe. Das Karlsruher Gericht habe aber ebenso festgestellt, dass dieser Schutz „gewissen Schranken“ unterliege. „Somit kann sich aus der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts auch kein grundsätzliches Argument gegen das Arbeiten mit embryonalen Stammzellen ergeben.“ Maas stellte jedoch klar, dass es auch für ihn „Grenzen“ bei der Gen-Forschung gebe. So lehne er reproduktives Klonen „strikt ab“.

dpa
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