Der saarländische Partei- und Fraktionschef unterstützt damit die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die sich neuerdings ebenfalls für die Forschung an importierten embryonalen Stammzellen einsetzt. Maas betont: „Die Möglichkeiten des therapeutischen Klonens machen vielen Millionen schwerstkranker Menschen, zum Beispiel Alzheimer- Patienten, große Hoffnungen. Erkrankungen, für die eine Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten dringend erforderlich ist, wie Herz- Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes oder Erkrankungen des Nervensystems könnten wirksamer bekämpft, vielleicht sogar geheilt werden.“ Maas befürwortet zudem die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) an künstlich gezeugten Embryonen.
Deutliche Kritik übte der SPD-Politiker an der Haltung von Däubler-Gmelin, die sowohl PID als auch das therapeutische Klonen ablehnt. Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die verbrauchende Embryonenforschung nannte er „abstrus“. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bereits der Embryo unter dem Schutz des Staates stehe. Das Karlsruher Gericht habe aber ebenso festgestellt, dass dieser Schutz „gewissen Schranken“ unterliege. „Somit kann sich aus der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts auch kein grundsätzliches Argument gegen das Arbeiten mit embryonalen Stammzellen ergeben.“ Maas stellte jedoch klar, dass es auch für ihn „Grenzen“ bei der Gen-Forschung gebe. So lehne er reproduktives Klonen „strikt ab“.