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Japan verbietet das Klonen von Menschen

Geschichte|Archäologie Gesellschaft|Psychologie

Japan verbietet das Klonen von Menschen
Japan hat das Klonen von Menschen und von Mischwesen aus Mensch und Tier verboten. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz, wonach dies mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet wird. Das Klonen von Menschen könne „ernste Auswirkungen auf die menschliche Würde, die biologische Sicherheit des menschlichen Körpers und der Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Ordnung haben“, hieß es. Konzernen ist es künftig verboten, Embryos zu schaffen, indem eine Körperzelle in ein unbefruchtetes Ei gepflanzt wird, aus dem der Zellkern entfernt wurde. In Deutschland ist dies bereits verboten.

Das neue Gesetz bezieht sich ferner auf „Hybrid“-Embryos, die durch die Zusammenführung eines menschlichen Eis und Sperma eines Tieres geschaffen werden, als auch auf „Schimären“-Embryos, bei denen menschliche und tierische Zellen vermischt werden. Außerdem dürfen solche Embryos weder in Menschen noch in Tiere eingepflanzt werden. Das Gesetz zielt auch auf eine Regulierung bei der Erforschung anderer ähnlicher Klon-Technologien ab, für die die japanische Regierung nun entsprechende Leitfäden erarbeiten soll.

dpa
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