Bisher hatten die Professoren – anders als alle übrigen Arbeitnehmer – das Privileg, über die Patentierung und Vermarktung ihrer Erfindungen selbst zu entscheiden. Dies wurde als Grund dafür angesehen, dass viele Erfindungen an Hochschulen und staatlich finanzierten Forschungsinstituten nicht als Patent angemeldet wurden.
Nach dem von einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschlag für eine Gesetzesänderung sollen Professoren bei der Patentanmeldung durch die Hochschule künftig nur noch ein Drittel des Verwertungserlöses nach Abzug der Patentierungskosten erhalten. Bei einem früheren Vorstoß der Bund-Länder-Kommission hatte Justizministerin Herta Däubler- Gmelin (SPD) Einwände erhoben. Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD), die die Neuregelung unterstützt, konnte ihre Kabinettskollegin jetzt offensichtlich umstimmen. Bei einer Expertenanhörung hatten nur die beiden Professoren-Organisationen, der Deutsche Hochschulverband und der Hochschullehrerbund, gegen die Neuregelung Einspruch erhoben.
dpa