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Im Mittelalter galten Kindkönige als voll regierungsfähig

Geschichte|Archäologie

Im Mittelalter galten Kindkönige als voll regierungsfähig
Im Mittelalter trugen die Herrscher ihre Waffen nicht nur zur Zierde. Überall konnten bewaffnete Feinde auftauchen, gegen die sie sich wehren mussten. Umso eigenartiger mutet es an, dass gerade im Mittelalter oft kleine Kinder auf den Thron gelangten – ohne dass ein offizieller Vormund sie vertrat. Ein Historiker der Universität Bonn ist diesem Paradox in mehr als 30 Fällen nachgegangen und kommt zu dem Schluss: Das Mittelalter kannte nur sehr konkrete Vorstellungen von Herrschaft. Daher musste als König angesehen werden, wer als König geboren war, ganz gleich, wie alt er zur Zeit der Herrschaftsübernahme war. Seine Studie veröffentlichte der Historiker in den „Schriften der Monumenta Germaniae Historica“.

Der Merowinger Clothar II. war vier Monate alt, als er König wurde. Herrscherurkunden lauteten auf den Namen dieses königlichen Säuglings, und laut der Quellen aus dieser Zeit soll er sogar zu Gericht gesessen haben. „Zu eng war nach mittelalterlicher Vorstellung die Herrschaft mit der konkreten Person des Königs verknüpft, als dass man die Regierungsgewalt auf Zeit an einen Vormund hätte delegieren können“, erklärt der Historiker Thilo Offergeld, der bisher an der Universität Bonn lehrte und jetzt an der Universität Saarbrücken arbeitet.

Clothar war kein Einzelfall. Mehr als 30 solcher Fälle von Kindkönigen hat Offergeld untersucht. Nie gab es eine offizielle Vertretung für den minderjährigen oder gar noch im Kleinkindalter befindlichen König. Es gab allerdings Personen im Umkreis des Kindkönigs, die sehr wohl begriffen, dass man sich des kleinen Knaben von königlichem Geblüt bedienen konnte, um eigene Interessen durchzusetzen. So brachte Anno II., Erzbischof von Köln, im April 1062 durch einen Überfall in Kaiserswerth den erst zwölfjährigen König Heinrich IV. in seine Gewalt und übernahm damit die Macht im Reich. Manchmal gelang es Adligen oder hohen Klerikern auch durch Intrigen oder durch geschicktes Werben um den Konsens der Großen des Reiches, die Machtfrage zu den eigenen Gunsten zu entscheiden. Überraschend gute Karten hatten dabei Frauen aus dem königlichen Hause: Bei ihnen musste man nicht befürchten, dass sie die zugestandene Machtposition zur Verwirklichung eigener Herrschaftsambitionen nutzen würden.

Insgesamt aber war man im Mittelalter nicht sehr glücklich, wenn aufgrund des frühen Todes eines Königs dessen kleiner Sohn die Krone erhielt. Die Kindkönigsherrschaften stellten das mittelalterliche Staatswesen vor eine besondere Bewährungsprobe. „Die Schwäche der faktischen Herrschaft, die ein Kindkönigtum zwangsläufig bedeutete, förderte letztlich, dass sich die Staatsgewalt allmählich von der Person des Königs löste“, erklärt Offergeld.

Doris Marszk
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